Appellationsverhandlung ohne Appellanten
Verfassungswidrige und überspitzt formalistische Luzerner Praxis
Es ist nicht zulässig, die Appellation gegen ein Strafurteil ersatzlos abzuschreiben, wenn der in erster Instanz Verurteilte nur seinen Verteidiger zur Verhandlung schickt und dieser selber fernbleibt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire