Gemeinden und Mobilfunk
Beschränkter Einfluss auf Standorte
Eine Gemeinde darf laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Rahmen ihrer bau- und planungsrechtlichen Zuständigkeiten durchaus Einfluss auf die Standorte von Mobilfunkanlagen nehmen. Sie muss dabei allerdings die Schranken beachten, die das Umweltrecht und das Fernmelderecht des Bundes setzen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Votre commentaire sur cet article
Les abonné-e-s à cette revue peuvent prendre part à la discussion. Veuillez vous connecter pour poster des commentaires.
Aucun commentaire