Table des matières
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A. Einleitung und Problemstellung
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B. Rechtliche Grundlagen und Charakteristika der Schweizerischen Exportrisikoversicherung
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I. Rechtliche Grundlagen
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II. Organisation
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III. Abschluss und Abwicklung des Versicherungsgeschäfts
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1. Versicherbare Exportrisiken und Deckung
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2. Voraussetzungen für den Abschluss einer Versicherung
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C. Aussenpolitische Grundsätze und Beachtung der Menschenrechte als Schranken für den Abschluss einer Exportrisikoversicherung
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I. Pflicht zur Berücksichtigung der Grundsätze der schweizerischen Aussenpolitik gemäss Art. 13 Abs. 1 lit. d i.V.m. Art. 6 Abs. 2 SERVG
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1. Zur inhaltlichen Tragweite der aussenpolitischen Grundsätze des Art. 54 Abs. 2 BV
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2. Zur normativen Bedeutung der aussenpolitischen Grundsätze des Art. 54 Abs. 2 BV
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3. Zur rechtlichen Tragweite der aussenpolitischen Grundsätze im Zusammenhang mit dem Abschluss von Exportrisikoversicherungen – unter besonderer Berücksichtigung der Pflicht, zur Achtung der Menschenrechte beizutragen
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II. Pflicht zur Beachtung gesetzlicher Vorschriften gemäss Art. 13 Abs. 2 lit. b SERVG
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III. Pflicht zur Beachtung völkerrechtlicher Verpflichtungen der Schweiz gemäss Art. 13 Abs. 2 lit. c SERVG
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1. Völkerrechtswidrige Handlung durch den Abschluss einer Exportrisikoversicherung oder das Exportgeschäft
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a) Grundsatz
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b) Insbesondere zur Tragweite der menschenrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz
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2. Völkerrechtswidrige Handlung aufgrund des Vorliegens einer Beihilfehandlung der Schweiz
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a) Grundsatz
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b) Zur Bedeutung des Beihilfetatbestands für den Abschluss einer Exportrisikoversicherung und im Falle eines (möglichen) Verstosses gegen Menschenrechte
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D. Zur Verpflichtung der Durchführung einer «Menschenrechtsprüfung»
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E. Schluss
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I. Zusammenfassung
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II. Schlussbetrachtung
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F. Rechtsakte und Materialien
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I. Rechtsakte
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II. Materialien
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G. Literatur
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H. Abkürzungen