Table des matières
-
1. Freie Meinungsbildung vor Abstimmungen und Wahlen
-
1.1. Anspruch auf freie und unverfälschte Willensbildung (Art. 34 Abs. 2 BV, Art. 25 UNO-Pakt II)
-
1.2. Offener politischer Diskurs: Meinungsfreiheit (Art. 16 BV) und Medienfreiheit (Art. 17 BV)
-
1.3. Drittwirkungskonstellation: Einflussnahme durch Private
-
1.4. Grundsätzliche Zulässigkeit von Polemik und Zuspitzung bei (privaten) Abstimmungskampagnen
-
-
2. Grenzen der Beeinflussung der Stimmberechtigten durch Private
-
2.1. Wer sind die privaten Akteure?
-
2.2. Voraussetzungen für die Unzulässigkeit von Einwirkungen durch Private
-
2.2.1. Vier kumulativ erforderliche Voraussetzungen
-
2.2.2. Wenn Unregelmässigkeiten des Abstimmungsverfahrens erst nachträglich bekannt werden
-
-
-
3. Problemfelder bei Propagandaaktionen, die sich nachträglich als strafrechtlich unerlaubt erweisen
-
3.1. Analoge Anwendung der vier Voraussetzungen für unzulässiges Einwirken durch Private
-
3.1.1. Einsatz von strafrechtlich verbotenen Propagandamitteln als unzulässige Einwirkung?
-
3.1.2. Bewirtschaftung von Ängsten («emotionaler Teppich»)
-
3.1.3. Unmöglichkeit der rechtzeitigen Richtigstellung
-
3.1.4. Auswirkung auf Ausgang der Abstimmung
-
-
3.2. Erhöhte Zurückhaltung der Parteien gestützt auf Art. 137 BV?
-
-
4. Zusammenfassung und Fazit