Table des matières
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1. Thematik
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2. Überblick und Empfehlung
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3. Erstes Szenario: Inkrafttreten des Straftatbestands «Sozialmissbrauch» gemäss Gesetz zur Umsetzung der «Ausschaffungsinitiative» (Szenario mit Härtefallklausel)
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3.1. Art. 148a Abs. 1 E-StGB
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3.2. Art. 148a Abs. 2 E-StGB («leichte Fälle»)
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3.3. Privilegierung des Betrugs ausserhalb der sozialen Sicherung
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3.4. Verhältnis zu anderen Strafnormen
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3.5. Rechtsfolge Landesverweisung (Art. 66a Abs. 1 E-StGB): «Grobe» und «gröbste» Verletzungen rechtsstaatlicher Grundsätze und des nicht-zwingenden Völkerrechts
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3.5.1. Nicht nur schwerste Delikte führen zur Landesverweisung
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3.5.2. Keine Berücksichtigung des Strafmasses
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3.5.3. Härtefallklausel, Notwehr und Notstand
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3.6. Ausländerstatus nicht massgeblich
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3.7. Parlamentarische Beratung: Bewusste Inkaufnahme der Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze
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3.7.1. Ausgangspunkt der Beratungen: Botschaft des Bundesrats vom 26. Juni 2013
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3.7.2. Debatte im Nationalrat vom 20. März 2014
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3.7.3. Debatte im Ständerat vom 10. Dezember 2014
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3.7.4. Debatte im Nationalrat vom 11. März 2015
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3.8. Anwendung des Ausweisungsautomatismus durch das Bundesgericht?
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3.9. Was geschieht mit Personen, die nicht ausgewiesen werden können?
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4. Zweites Szenario: Inkrafttreten des Straftatbestands «Sozialmissbrauch» gemäss «Durchsetzungsinitiative» (Szenario ohne Härtefallklausel)
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4.1. Straftatbestand «Sozialmissbrauch» in der Verfassung
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4.2. Verbrechen trotz Fehlens der Arglist
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4.3. Direkte Anwendbarkeit des Straftatbestands?
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4.4. Umgehung des Gesetzgebers
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4.5. Keine Vorstrafen erforderlich
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4.6. Gar kein Raum für Einzelfallprüfung («strafrechtliche Selbstschussanlage»)
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4.7. Sonderstrafrecht nur für Ausländerinnen und Ausländer?
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4.8. Schlechte Vorbereitung der Behörden auf die Initiative
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4.9. Landesverweisung auch im Strafbefehlsverfahren
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4.10. Weitere Auswirkungen der neuen Verfassungsbestimmung auf die Sozialhilfe
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4.11. Automatische Ausweisung auch von Top-Managern und Ex-Pats
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4.12. Verworrene Rechtslage nach Annahme der «Durchsetzungsinitiative»
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4.12.1. Kollision mit der Verfassung (vgl. dazu ausführlicher unten Ziffer 5)
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4.12.2. Kollision mit dem Völkerrecht
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5. Das Recht (im Sinne der Rechtsidee) gehört zum Begriff der Demokratie
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5.1. Weitere Schranken oder höhere Hürden der Verfassungsrevision?
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5.2. Rechtslogische Undurchführbarkeit
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5.3. Verhältnis von Recht und Souveränität
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5.4. Grundlage, Schranke und Ziel des Staates: Schutz der unteilbaren Freiheit und unantastbaren Menschenwürde (das Recht)
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5.5. Unverfälschte Stimmabgabe
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5.6. Integrale Verfassungsgerichtsbarkeit schützt uns vor uns selbst
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5.6.1. Sündenbockpolitik lenkt von rechtlicher Problematik ab
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5.6.2. Das Volk nimmt keine Analyse der Verfassungsmässigkeit vor
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5.7. Rückendeckung für die Justiz
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5.8. System der wehrhaften Demokratie
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5.9. Der Schutz des Rechts ist Aufgabe von allen
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