Table des matières
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I. Viele nicht restlos geklärte Fragen
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II. Uber Switzerland GmbH als Betriebsstätte der Rasier Operations und damit als Arbeitgeberin?
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III. Würdigung
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A. Erneut keine materiell-rechtliche Qualifikation der Uber-Fahrer
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B. Wertvolle Präzisierung zur Bedeutung der Betriebsstätte
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C. UberPop als Stolperstein?
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