Table des matières
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1. Zugang zum Recht in der Sozialhilfe als grundrechtliches Problem
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2. Vorgaben des übergeordneten Rechts für ein faires und effektiv zugängliches Sozialhilfeverfahren
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2.1. Staatliche Pflichten zur effektiven Ausgestaltung des Rechtsschutzes
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2.2. Recht auf Hilfe in Notlagen: auch ein Anspruch auf (Rechts-)Beratung (Art. 12 BV)
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2.3. Vulnerabilität und effektiver Rechtsschutz im internationalen Menschenrechtsschutz
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2.4. Zwischenfazit: effektiver Rechtsschutz durch Berücksichtigung des Kontextes
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3. Anspruch und Wirklichkeit: effektiver Rechtsschutz in vier Kantonen
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3.1. Rechtliches Gehör, insbesondere mündliche Verhandlungen
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3.2. Fokus: Kosten und unentgeltliche Rechtspflege
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3.2.1. Prozesskosten
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3.2.2. Gesuch
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3.2.3. Prozessrechtliche Bedürftigkeit in Abgrenzung zur sozialhilferechtlichen Bedürftigkeit
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3.2.4. Fehlende Aussichtslosigkeit des Verfahrens
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3.2.5. Notwendigkeit der Vertretung
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3.2.5.1. Verständlichkeit und Zugänglichkeit des materiellen Rechts
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3.2.5.2. Die Rolle der Anwaltschaft
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3.3. Verbot der Rechtsverweigerung, des überspitzten Formalismus und Kognition
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3.3.1. Formvorschriften in der Praxis
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3.3.2. Fristen in der Praxis
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3.3.3. Ermessensentscheidungen und eingeschränkte Kognition der Rechtsmittelinstanzen
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3.4. Zwischenfazit: Lücken beim effektiven Rechtsschutz
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4. Zugang zum Recht: die Praxis in Sozialdiensten und der Beitrag von Beratungs- und Ombudsstellen
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4.1. Sozialdienste
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4.1.1. Sozialdienste als street level bureaucrats
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4.1.2. Aufklärung über Rechtswege und Unterstützung bei der Durchsetzung von Ansprüchen
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4.1.3. Das Verhältnis von Sozialhilfebeziehenden zum Sozialdienst: zu wenig Sozialarbeit
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4.1.4. Fazit: Wie Sozialdienste den Zugang zum Recht verbessern können
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4.2. Beratungsstellen
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4.2.1. Beratungsstellen: Profil und Zugang
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4.2.2. Themen und Vorgehen der Rechtsberatung
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4.3. Ombudsstellen
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4.4. Legal-Tech als Alternative?
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5. Handlungsempfehlungen
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5.1. Prozessrecht
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5.1.1. Mehr unentgeltliche Rechtspflege
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5.1.2. Keine Verfahrenskosten
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5.1.3. Mündliche Verhandlungen
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5.1.4. Fristen nie unter 30 Tagen
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5.2. Behörden und Rechtsberatungsstellen
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5.2.1. Dem Recht auf Rechtsberatung Nachachtung verschaffen
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5.2.2. Rechtsinformation verbessern
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