Zur Zulässigkeit der Speicherung von dynamischen IP-Adressen
BGH – Der Kläger verlangt von der beklagten Bundesrepublik Deutschland Unterlassung der Speicherung von dynamischen IP-Adressen. Dies sind Ziffernfolgen, die bei jeder Einwahl vernetzten Computern zugewiesen werden, um deren Kommunikation im Internet zu ermöglichen. (Urteil VI ZR 135/13)
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