E-Justice-Gesetz – Durchbruch für den elektronischen Rechtsverkehr?
Einführung des Obligatoriums zur Nutzung von E-Justice im Bereich der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte sowie der Strafverfolgungsbehörden
Der elektronische Rechtsverkehr mit den Gerichten aller föderalen Ebenen wird heute noch nicht rege genutzt. Eine Allianz von Bundesgericht, zahlreichen kantonalen Gerichten, schweizerischer Richterschaft, kantonalen Oberstaatsanwaltschaften sowie Schweizerischem Anwaltsverband hat sich deswegen im Herbst 2016 an die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und direktoren KKJPD gewandt. Behörden und professionelle anwaltliche Vertreterinnen und Vertreter sollen durch eine Gesetzesanpassung zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs (E-Justice) verpflichtet werden. Die Autoren stellen ein neues Gesetzgebungsprojekt vor.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die Vision
- 2. Die Realität
- 3. Die Entwicklung
- 4. Der Anspruch
- 5. Die Umsetzung
- 5.1. Minimalvariante
- 5.2. Maximalvariante
- 5.3. Koordination
- 6. Die Zukunft
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