De Memes [‘mi:ms] – Kunstphänomene in Sozialen Medien oder massenhafte Urheberrechtsverletzungen?
Memes (phonetisch [‘mi:ms]) sind nutzergenerierte Bild-Text-Kombinationen, die über Soziale Medien verbreitet werden und meist bildbasierte satirisch-parodistische Darstellungen beinhalten. Ausgangspunkt der Überlegungen zu ihrer urheberrechtlichen Zulässigkeit bildet das BGH-Urteil (I ZR 9/15), das erstmals die Vorgaben des EuGH (C-201/13) umsetzt. Ob es sich bei Memes um «Gegenlieder» handelt und inwieweit die Urheberrechtsschranke des Art 5 Abs 3 lit k InfoSoc-RL eingreift, erörtert abschließend der Blick auf die möglichen freien Werknutzungen nach österreichischem Recht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Ausgangsfall
- 2. Die Entscheidung des Gerichts
- 3. Das Social Media Phänomen der Memes
- 4. Die Parodie im deutschen Urheberrecht
- 5. Die Parodie im österreichischen Urheberrecht
- 6. Eigene Stellungnahme
- 7. Schlussfolgerungen
- 8. Referenzen
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare