Widerruf der erleichterten Einbürgerung
Informationspflicht des Gesuchstellers
Rechtsgebiete:
Staatsangehörigkeit. Bürgerrecht
Zitiervorschlag: Peter Josi, Widerruf der erleichterten Einbürgerung, in: Jusletter 9. Januar 2006
Entfällt während des Verfahrens zur erleichterten Einbürgerung eine der Bewilligungsvoraussetzungen, muss die betroffene Person die Behörden darüber unter Umständen von sich aus informieren. Sonst besteht das Risiko, dass die Einbürgerung später widerrufen wird.