Privatrechtliche Arbeitsverträge und der öffentliche Dienst
Berechtigtes Anliegen oder juristischer Irrweg?
Die Regelung der Anstellungsverhältnisse bei der öffentlichen Hand hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Annäherung an das Obligationenrecht erfahren. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Einbettung des öffentlichen Dienstes bestehen dennoch erhebliche Unterschiede zum privaten Arbeitsvertragsrecht. Diese Unterschiede schliessen – wie dieser Beitrag aufzeigen möchte – eine Unterstellung der öffentlichen Dienstverhältnisse unter das Privatrecht grundsätzlich aus.
Inhaltsverzeichnis
- I. Problemstellung
- II. Kurze Bestandesaufnahme
- 1. Meinungsstand in Lehre und Rechtsprechung
- 2. Gesetzliche Regelungen
- a) Bund
- b) Einzelne Kantone (Auswahl)
- 3. Zwischenergebnis
- III. Verfassungsrechtliche Einbettung des öffentlichen Dienstes
- 1. Ausgangslage: Bindung an Verfassungsgrundsätze
- 2. Zum Kündigungsschutz
- 3. Lohnfestsetzung: «Essentialia» des Arbeitsverhältnisses
- 4. Weitere Aspekte (Hinweis)
- IV. Folgerungen
- 1. Verfassungskonformes Dienstrecht als öffentliches Recht
- 2. Aber: Keine Regel ohne Ausnahmen
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