| Franz Kummer | Sarah Montani | Wolfgang Wiegand |
| Mit-Herausgeber | Mit-Herausgeberin | Wiss. Herausgeber |
Abstract
Vor zehn Jahren – es war die goldene Zeit der Internet-Euphorie – lancierten Sarah Montani, damals noch Jus-Studentin, und der technikbegeisterte Jurist Franz Kummer in der schweizerischen Landeshauptstadt die erste digitale juristische Fachpublikation, den «Jusletter». Manch ein Jurist hatte in dieser Zeit noch kaum eine Ahnung vom Umgang mit e-Mail und den Möglichkeiten des Internets. Die Zulässigkeit von Anwaltswebsites war standesrechtlich noch umstritten, wenn auch nicht ganz verboten. Vielen waren die neuen Medien suspekt, der Umgang mit ihnen jedenfalls noch ungewohnt. Mit ihren hervorragenden Pionierleistungen auf dem Gebiet der Verknüpfung von Recht und Informatik haben die beiden Visionäre aus dem deutsch- und französischsprachigen Bergkanton Wallis einen wesentlichen Teil dazu beigetragen, dass sich dies zum Nutzen im Alltag zahlreicher Anwender grundlegend geändert hat.
Abstract
Rund 2'500 Artikel unter ebenso vielen Titeln und Untertiteln veröffentlichte die NZZ im Verlaufe der zehn ersten Lebensjahre von Jusletter zu Entwicklung und Rechtsprechung des Bundesgerichts. Hier interessieren die Titel, die in frivoler Willkür durcheinander gewirbelt einen wenig repräsentativen Überblick über das Jahrzehnt geben sollen...
Abstract
Der Autor erachtet es als zwingend notwendig, dass verstärkt wieder auf das Eigenkapital auch bei Banken als Basis einer gesunden, wachstumsfähigen Wirtschaft und als Schlüssel zur Deregulierung gesetzt wird. Er plädiert für eine solide Wirtschaft mit leistungsfähigen Banken.
Abstract
Viele – um nicht zu sagen zu viele – machen gegenwärtig um das Bankkundengeheimnis ein Geheimnis. Dessen strafrechtlicher Schutz war im Jahre 1934 quasi ein «Nebenprodukt» der Einführung der Bankenaufsicht. Historisch wird das Bankkundengeheimnis erst in der jüngeren Schweizer Wirtschaftsgeschichte überhöht. Nachfolgend soll beleuchtet werden, ob wirklich ein Geheimnis um das Bankkundengeheimnis besteht.
Abstract
Die Regelung der Anstellungsverhältnisse bei der öffentlichen Hand hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Annäherung an das Obligationenrecht erfahren. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Einbettung des öffentlichen Dienstes bestehen dennoch erhebliche Unterschiede zum privaten Arbeitsvertragsrecht. Diese Unterschiede schliessen – wie dieser Beitrag aufzeigen möchte – eine Unterstellung der öffentlichen Dienstverhältnisse unter das Privatrecht grundsätzlich aus.
Abstract
Die Revision des Sachenrechts, welche am 11. Dezember 2009 durch die Bundesversammlung verabschiedet wurde, führt neben dem heutigen (Papier-) Schuldbrief einen komplett papierlosen Register-Schuldbrief ein. Die Revision sieht für diese zwei Arten von Schuldbriefen eine Modifizierung bestimmter Grundsätze der derzeitigen Regelung vor. Der Beitrag stellt die Eigenschaften des neuen Register-Schuldbriefs sowie die wichtigsten Neuerungen vor, welche die Revision des Schuldbriefrechts mit sich bringt. (ts)
Abstract
Versicherungsmissbrauch ist ein Thema, das die Gemüter bewegt. Sowohl in der Sozialversicherung wie auch in der privaten Unfallversicherung besteht das dringende Anliegen, Personen, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nur vortäuschen, zu überführen. Weil dies nicht immer mittels ärztlicher Gutachten gelingt, wird nicht selten zum Mittel der Observation gegriffen. Der nachfolgende Beitrag will die Grenzen des noch Zulässigen aufzeigen.
Abstract
Nachdem in den 90er Jahren das Bundesgericht noch nicht klar erkennen liess, ob im Bereich der direkten Bundessteuer die Dreiecks- oder die Direktbegünstigungstheorie Anwendung findet, so scheint sich in den letzten zehn Jahren eine Tendenz dahingehend abzuzeichnen, dass im Bereich der direkten Bundessteuer die Dreieckstheorie anwendbar ist.
Abstract
BGer – Die Schweiz liefert einen Deutschen wegen Steuerdelikten an sein Heimatland aus. Laut Bundesgericht kann sich die weitgehende Rechtshilfemassnahme bei Betrug im Bereich von Mehrwertsteuern oder Zollabgaben auf das Schengener Durchführungsübereinkommen stützen. (Urteil 1C_163/2010)
Abstract
BGer – Ein Motorradfahrer kann seinen Tempoexzess auf einer Passfahrt nicht damit rechtfertigen, dass der Tacho falsch angezeigt hat. Laut Bundesgericht hätte er auch ohne exakte Geschwindigkeitsangabe bemerken müssen, dass er viel zu schnell unterwegs ist. (Urteil 6B_171/2010)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Mordverurteilung eines Italieners bestätigt, der 2004 in der Zürcher Ego-Bar zwei Menschen erschossen hat. Die Richter teilen die Auffassung der Zürcher Justiz, dass er aus rein egoistischen Motiven gehandelt hat. (Urteil 6B_158/2010)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission (Weko) verhängte Busse über 2,5 Millionen Franken gegen die Werbevermarkterin PubliGroupe bestätigt. Das Unternehmen wird den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. (Urteil B-2977/2007)
Abstract
BVGer – Ausgangslokale und Clubs dürfen nicht damit werben, an bestimmten Abenden die Getränke zu einem tiefen Einheitspreis abzugeben. Laut einem Leitentscheid des Bundesverwaltungsgerichts verstossen solche Anpreisungen gegen das Werbeverbot für vergünstigte Spirituosen. (Urteil A-6610/2009)
Abstract
Die Schweiz soll künftig Gelder ehemaliger Diktatoren leichter an die betrogene Bevölkerung zurückerstatten können. Der Bundesrat hat am 28. April 2010 den Entwurf für ein neues Gesetz ans Parlament überwiesen. Es soll bereits nächstes Jahr in Kraft treten.
Abstract
Wer keinen Führerausweis erworben hat und trotzdem fährt, soll künftig härter bestraft werden – und zwar gleich hart wie jene, die trotz entzogenem Führerausweis fahren. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat eine Gesetzesänderung gutgeheissen.
Abstract
Ob es ein Gesetz für Risikosportarten braucht, bleibt umstritten: Anders als der Nationalrat will die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) kein solches Gesetz. Auch der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) will dem neuen Mietrecht eine Chance geben. Sie hat die Mietrechtsrevision, bei der die Mieten vom Hypothekarzins abgekoppelt und an die Teuerung gebunden werden sollen, zu Ende beraten. Der Nationalrat war gar nicht erst auf die Vorlage eingetreten.
Abstract
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) will wie der Nationalrat gegen Mehrfachbezüge von Kinderzulagen vorgehen. Sie empfiehlt ihrem Rat einstimmig, auf die Schaffung eines zentralen Registers über die Familienzulagen einzutreten.
Abstract
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) teilt die Auffassung des Bundesrats, dass in den nächsten Jahren möglichst viele IV-Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie ist mit 12 gegen 1 Stimme auf die 6. IV-Revision eingetreten.
Abstract
Die Kantone sollen Massnahmen treffen, mit denen in bestimmten Gebieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen erreicht werden kann. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) will zu diesem Zweck wie Bundesrat und Nationalrat das Raumplanungsgesetz revidieren.
Abstract
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lässt sich vom Widerstand des Bundesrats nicht beeindrucken: Sie hält am Vorhaben fest, Wohneigentümer steuerlich zu begünstigen, die beim Wechsel des Eigenheims ein billigeres Objekt kaufen, als sie verkaufen.
Abstract
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat ihren Entscheid zum UBS-Amtshilfeabkommen mit den USA verschoben. Sie will abwarten, ob der Bundesrat schärfere Regeln für Grossbanken vorschlägt.
Abstract
Trotz weit verbreiteter Kritik will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) daran festhalten, dass reiche Ausländer pauschal besteuert werden dürfen. Sie spricht sich dagegen aus, die Pauschalbesteuerung in der Schweiz zu verbieten.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2010 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
Jusletter