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Sehr geehrte Damen und Herren
 
Jusletter – Der Montagsklick. Zu Recht.
 
Am 8. Mai 2010 wird Jusletter 10 Jahre alt. In der Kurzfassung sind das: 450 Ausgaben, jeweils montags, 7500 Beiträge, 50 Redaktorinnen und Redaktoren, über 800 Autorinnen und Autoren, rund 4.5 Mio versendete E-Mails, durchgesetzt als Marke, anerkannt und zitiert von Lehre und Gerichten. Sogar Jurius wird zitiert (P 13/02I 482/03I 167/05). Wurde die erste Ausgabe von rund 500 Personen empfangen, erhalten die Jusletter-E-Mails heute ca. 21'000 Abonnentinnen und Abonnenten. Seit zwei Jahren ist Jusletter zudem durchgängig bilingue. Jusletter twittert, ist als Teil von «Friends of Weblaw» auf Facebook und Xing vertreten. Jusletter ist Teil der Juristen-Community, vernetzt und wächst. In Kürze startet Jusletter EU. Wir freuen uns enorm an der Geschichte und Entwicklung unserer Zeitschrift.
 
All das lässt sich nur mit Unterstützung, Enthusiasmus und Herzblut Vieler erreichen.
 
Unser Dank gebührt im Speziellen Nils Güggi, Verlagsleiter Editions Weblaw, der seit Jahr und Tag die Geschicke von Jusletter umsichtig und gewissenhaft leitet sowie dem ganzen Jusletter-Team, das es schafft, jeden Montag aufs Neue eine Ausgabe in gewohnter Qualität und zum gewohnten Zeitpunkt erscheinen zu lassen.
 
Viele unserer Redaktorinnen und Redaktoren sind seit Jahren im Boot, sorgen für Qualität, übernehmen mit konsequentem Peer-Review Verantwortung, sie leisten Enormes. Herzlichen Dank!
 
Über 800 Autorinnen und Autoren haben Jusletter ihre Ideen und Texte – das Resultat unzähliger Stunden Arbeit – anvertraut. Das ist eine unglaubliche Wertschätzung. Wir versuchen, diesem Vertrauen mit unserer Arbeit gerecht zu werden. Der Erfolg von Jusletter ist der Erfolg der Autorinnen und Autoren. Danke!
 
Bereits vor der ersten Stunde wurde Jusletter vom wissenschaftlichen Herausgeber, Prof. Dr. Wolfgang Wiegand, tatkräftig unterstützt. Die erste Ausgabe von Jusletter fiel mit dem 60. Geburtstag von Prof. Wiegand zusammen. Wir freuen uns, gemeinsam mit ihm 70:10 feiern zu dürfen, gratulieren von Herzen und bedanken uns für alles. Auf die nächsten 10 erfolg- und erlebnisreichen Jahre!
 
Und zu guter Letzt: Weblaw wurde am 21. Mai 1999 ins Handelsregister eingetragen. Wir nutzen die Gelegenheit und feiern 11 hoch spannende Jahre und freuen uns auf viele weitere.
 
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Die aktuelle Ausgabe startet mit dem Beitrag von RA Dr. Rolf Bründler, ehemaliger Chefredaktor von Jusletter. Er schaut in seiner Gratulation zurück auf zehn Jahre digitale Kraftnahrung für Juristen.
 
Unterdessen hat die sda bzw. ihre Bundesgerichtskorrespondenten Peter Josi und Philipp Schwab seine Aufgabe übernommen. Aber viele Jahre lang durfte Jusletter auf den unverwechselbaren «fel.» als treuen Bundesgerichtskorrespondenten zählen. Markus Felber lässt die letzten zehn Jahre seiner Bundesgerichtsobservation Revue passieren.
 
Kaspar Müller greift ein topaktuelles Thema aus dem Bankenbereich auf: die Diskussion um Eigenkapital und Banken. Er plädiert dabei für starke Schweizer Banken und verknüpft dies insb. mit einer Forderung nach verstärkten Eigenkapitalvorschriften. So möchte er mindestens 10% Eigenkapitalquote bzw. im Falle von Universalbanken mit Investmentbanking mindestens 15%.
 
RA Thomas M. Müller versucht eines der mutmasslich bestgehüteten – oder je nach Couleur komplett aufgegebenen – Geheimnisse zu lüften: das Geheimnis um das Bankkundengeheimnis. Er widmet sich der Entstehungsgeschichte und den rechtlichen Grundlagen des Bankkundengeheimnisses. Sein Schluss: «Das Geheimnis des Bankkundengeheimnisses liegt möglicherweise darin, dass die gegenwärtige Debatte ihren effektiven Gegenstand zu verheimlichen sucht.»
 
RA Dr. habil. Marco Donatsch greift die verstärkte Regelung der Anstellungsverhältnisse bei der öffentlichen Hand durch privatrechtliche Arbeitsverträge auf. Warum die Unterstellung der öffentlichen Dienstverhältnisse unter das Privatrecht grundsätzlich ausgeschlossen ist, führt er in seinem Beitrag aus.
 
Prof. Dr. Paul-Henri Steinauer beschäftigt sich mit der kommenden neuen Regelung des Schuldbriefs. Er präsentiert die Neuregelung des Register-Schuldbriefs wie auch die des normalen Schuldbriefs.
 
Versicherungsmissbrauch bewegt Gemüter, Politiker und Wähler gleichermassen. Dass dieser Missbrauch eingeschränkt werden soll, darin sind sich alle einig. Doch darf es auch durch Observation geschehen? Prof. Dr. Regina Aebi-Müller, Prof. Dr. Andreas Eicker und Michel Verde loten die Grenzen aus Sicht des Privat-, des öffentlichen und des Strafrechts aus.
 
Prof. Dr. Urs Behnisch und Patrick Simon widmen sich einem Thema, das bereits in der Erstausgabe von Jusletter beschrieben wurde: der Dreiecks- und Direktbegünstigungstheorie im Steuerrecht. Sie erkennen in den letzten zehn Jahren bundesgerichtlicher Rechtsprechung die Tendenz, dass im Bereich der direkten Bundessteuer die Dreieckstheorie anwendbar sei.
 
     
Franz Kummer Sarah Montani Wolfgang Wiegand
Mit-Herausgeber Mit-Herausgeberin Wiss. Herausgeber
Jusletter-Jubiläum
Rolf Bründler
Abstract

Vor zehn Jahren – es war die goldene Zeit der Internet-Euphorie – lancierten Sarah Montani, damals noch Jus-Studentin, und der technikbegeisterte Jurist Franz Kummer in der schweizerischen Landeshauptstadt die erste digitale juristische Fachpublikation, den «Jusletter». Manch ein Jurist hatte in dieser Zeit noch kaum eine Ahnung vom Umgang mit e-Mail und den Möglichkeiten des Internets. Die Zulässigkeit von Anwaltswebsites war standesrechtlich noch umstritten, wenn auch nicht ganz verboten. Vielen waren die neuen Medien suspekt, der Umgang mit ihnen jedenfalls noch ungewohnt. Mit ihren hervorragenden Pionierleistungen auf dem Gebiet der Verknüpfung von Recht und Informatik haben die beiden Visionäre aus dem deutsch- und französischsprachigen Bergkanton Wallis einen wesentlichen Teil dazu beigetragen, dass sich dies zum Nutzen im Alltag zahlreicher Anwender grundlegend geändert hat.

Markus Felber
Abstract

Rund 2'500 Artikel unter ebenso vielen Titeln und Untertiteln veröffentlichte die NZZ im Verlaufe der zehn ersten Lebensjahre von Jusletter zu Entwicklung und Rechtsprechung des Bundesgerichts. Hier interessieren die Titel, die in frivoler Willkür durcheinander gewirbelt einen wenig repräsentativen Überblick über das Jahrzehnt geben sollen...

Kaspar Müller
Abstract

Der Autor erachtet es als zwingend notwendig, dass verstärkt wieder auf das Eigenkapital auch bei Banken als Basis einer gesunden, wachstumsfähigen Wirtschaft und als Schlüssel zur Deregulierung gesetzt wird. Er plädiert für eine solide Wirtschaft mit leistungsfähigen Banken.

Thomas Müller
Thomas Müller
Abstract

Viele – um nicht zu sagen zu viele – machen gegenwärtig um das Bankkundengeheimnis ein Geheimnis. Dessen strafrechtlicher Schutz war im Jahre 1934 quasi ein «Nebenprodukt» der Einführung der Bankenaufsicht. Historisch wird das Bankkundengeheimnis erst in der jüngeren Schweizer Wirtschaftsgeschichte überhöht. Nachfolgend soll beleuchtet werden, ob wirklich ein Geheimnis um das Bankkundengeheimnis besteht.

Marco Donatsch
Marco Donatsch
Abstract

Die Regelung der Anstellungsverhältnisse bei der öffentlichen Hand hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten eine Annäherung an das Obligationenrecht erfahren. Aufgrund der verfassungsrechtlichen Einbettung des öffentlichen Dienstes bestehen dennoch erhebliche Unterschiede zum privaten Arbeitsvertragsrecht. Diese Unterschiede schliessen – wie dieser Beitrag aufzeigen möchte – eine Unterstellung der öffentlichen Dienstverhältnisse unter das Privatrecht grundsätzlich aus.

Paul-Henri Steinauer
Paul-Henri Steinauer
Abstract

Die Revision des Sachenrechts, welche am 11. Dezember 2009 durch die Bundesversammlung verabschiedet wurde, führt neben dem heutigen (Papier-) Schuldbrief einen komplett papierlosen Register-Schuldbrief ein. Die Revision sieht für diese zwei Arten von Schuldbriefen eine Modifizierung bestimmter Grundsätze der derzeitigen Regelung vor. Der Beitrag stellt die Eigenschaften des neuen Register-Schuldbriefs sowie die wichtigsten Neuerungen vor, welche die Revision des Schuldbriefrechts mit sich bringt. (ts)

Regina E. Aebi-Müller
Regina E. Aebi-Müller
Andreas Eicker
Andreas Eicker
Michel Verde
Michel Verde
Abstract

Versicherungsmissbrauch ist ein Thema, das die Gemüter bewegt. Sowohl in der Sozialversicherung wie auch in der privaten Unfallversicherung besteht das dringende Anliegen, Personen, die eine gesundheitliche Beeinträchtigung nur vortäuschen, zu überführen. Weil dies nicht immer mittels ärztlicher Gutachten gelingt, wird nicht selten zum Mittel der Observation gegriffen. Der nachfolgende Beitrag will die Grenzen des noch Zulässigen aufzeigen.

Patrick Simon
Abstract

Nachdem in den 90er Jahren das Bundesgericht noch nicht klar erkennen liess, ob im Bereich der direkten Bundessteuer die Dreiecks- oder die Direktbegünstigungstheorie Anwendung findet, so scheint sich in den letzten zehn Jahren eine Tendenz dahingehend abzuzeichnen, dass im Bereich der direkten Bundessteuer die Dreieckstheorie anwendbar ist.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Die Schweiz liefert einen Deutschen wegen Steuerdelikten an sein Heimatland aus. Laut Bundesgericht kann sich die weitgehende Rechtshilfemassnahme bei Betrug im Bereich von Mehrwertsteuern oder Zollabgaben auf das Schengener Durchführungsübereinkommen stützen. (Urteil 1C_163/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Motorradfahrer kann seinen Tempoexzess auf einer Passfahrt nicht damit rechtfertigen, dass der Tacho falsch angezeigt hat. Laut Bundesgericht hätte er auch ohne exakte Geschwindigkeitsangabe bemerken müssen, dass er viel zu schnell unterwegs ist. (Urteil 6B_171/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die Mordverurteilung eines Italieners bestätigt, der 2004 in der Zürcher Ego-Bar zwei Menschen erschossen hat. Die Richter teilen die Auffassung der Zürcher Justiz, dass er aus rein egoistischen Motiven gehandelt hat. (Urteil 6B_158/2010)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die von der Wettbewerbskommission (Weko) verhängte Busse über 2,5 Millionen Franken gegen die Werbevermarkterin PubliGroupe bestätigt. Das Unternehmen wird den Entscheid ans Bundesgericht weiterziehen. (Urteil B-2977/2007)

Jurius
Abstract

BVGer – Ausgangslokale und Clubs dürfen nicht damit werben, an bestimmten Abenden die Getränke zu einem tiefen Einheitspreis abzugeben. Laut einem Leitentscheid des Bundesverwaltungsgerichts verstossen solche Anpreisungen gegen das Werbeverbot für vergünstigte Spirituosen. (Urteil A-6610/2009)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Schweiz soll künftig Gelder ehemaliger Diktatoren leichter an die betrogene Bevölkerung zurückerstatten können. Der Bundesrat hat am 28. April 2010 den Entwurf für ein neues Gesetz ans Parlament überwiesen. Es soll bereits nächstes Jahr in Kraft treten.

Jurius
Abstract

Wer keinen Führerausweis erworben hat und trotzdem fährt, soll künftig härter bestraft werden – und zwar gleich hart wie jene, die trotz entzogenem Führerausweis fahren. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat eine Gesetzesänderung gutgeheissen.

Jurius
Abstract

Ob es ein Gesetz für Risikosportarten braucht, bleibt umstritten: Anders als der Nationalrat will die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) kein solches Gesetz. Auch der Bundesrat hatte sich dagegen ausgesprochen.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) will dem neuen Mietrecht eine Chance geben. Sie hat die Mietrechtsrevision, bei der die Mieten vom Hypothekarzins abgekoppelt und an die Teuerung gebunden werden sollen, zu Ende beraten. Der Nationalrat war gar nicht erst auf die Vorlage eingetreten.

Jurius
Abstract

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) will wie der Nationalrat gegen Mehrfachbezüge von Kinderzulagen vorgehen. Sie empfiehlt ihrem Rat einstimmig, auf die Schaffung eines zentralen Registers über die Familienzulagen einzutreten.

Jurius
Abstract

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) teilt die Auffassung des Bundesrats, dass in den nächsten Jahren möglichst viele IV-Rentner in den Arbeitsmarkt integriert werden sollen. Sie ist mit 12 gegen 1 Stimme auf die 6. IV-Revision eingetreten.

Jurius
Abstract

Die Kantone sollen Massnahmen treffen, mit denen in bestimmten Gebieten ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Erst- und Zweitwohnungen erreicht werden kann. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (UREK-S) will zu diesem Zweck wie Bundesrat und Nationalrat das Raumplanungsgesetz revidieren.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) lässt sich vom Widerstand des Bundesrats nicht beeindrucken: Sie hält am Vorhaben fest, Wohneigentümer steuerlich zu begünstigen, die beim Wechsel des Eigenheims ein billigeres Objekt kaufen, als sie verkaufen.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hat ihren Entscheid zum UBS-Amtshilfeabkommen mit den USA verschoben. Sie will abwarten, ob der Bundesrat schärfere Regeln für Grossbanken vorschlägt.

Jurius
Abstract

Trotz weit verbreiteter Kritik will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) daran festhalten, dass reiche Ausländer pauschal besteuert werden dürfen. Sie spricht sich dagegen aus, die Pauschalbesteuerung in der Schweiz zu verbieten.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2010 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.