Steuerbetrug: Bundesgericht bestätigt Auslieferung an Deutschland
BGer – Die Schweiz liefert einen Deutschen wegen Steuerdelikten an sein Heimatland aus. Laut Bundesgericht kann sich die weitgehende Rechtshilfemassnahme bei Betrug im Bereich von Mehrwertsteuern oder Zollabgaben auf das Schengener Durchführungsübereinkommen stützen. (Urteil 1C_163/2010)
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