Defekter Töff-Tacho ist keine Entschuldigung für Tempoexzess
BGer – Ein Motorradfahrer kann seinen Tempoexzess auf einer Passfahrt nicht damit rechtfertigen, dass der Tacho falsch angezeigt hat. Laut Bundesgericht hätte er auch ohne exakte Geschwindigkeitsangabe bemerken müssen, dass er viel zu schnell unterwegs ist. (Urteil 6B_171/2010)
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