| Nils Güggi | Thomas Schneider | |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |
Abstract
Der Staat schuldet denjenigen Personen Schutz und Unterstützung, welche aufgrund ihrer Zusammenarbeit mit der Strafjustiz Repressalien befürchten müssen. Aus diesem Grund wurden prozessuale und ausserprozessuale Schutzmassnahmen geschaffen, wobei die Wahl hauptsächlich vom Zeugen (Opfer, Kind, Tatzeuge, verdeckter Ermittler etc.) abhängt. Diese Massnahmen stellen unter anderem ein effektives und unerlässliches Mittel dar, um die Teilnahme von bedrohten Zeugen am Prozess zu ermöglichen und den geregelten Ablauf des Strafprozesses sicherzustellen. (ts)
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Roboter werden immer autonomer und erfüllen bereits heute viele wichtige Funktionen, von Tätigkeiten in der Industrie und Medizin bis zur Entschärfung von Bomben oder der Erkundung ferner Planeten. Zugleich werden Roboter immer menschenähnlicher – in Japan werden sie bereits im Schulunterricht erprobt. Im Hinblick auf die zunehmende Interaktion zwischen Menschen und Robotern forschen Wissenschaftler daran, die Intelligenz der Roboter der menschlichen Intelligenz anzunähern. Einige prophezeien sogar, dass Maschinen die Menschen in einigen Jahrzehnten an Intelligenz übertreffen werden. Mit Blick auf eine solche Zukunft stellt sich die Frage, wie unsere Rechtsordnung mit solchen intelligenten und zu autonomer Entscheidung fähigen Robotern umgehen wird.
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Das neue Produktesicherheitsgesetz (PrSG) tritt voraussichtlich am 1. Juli 2010 in Kraft. Seine Sicherheitsanforderungen gelten nicht nur beim Inverkehrbringen, sondern während der ganzen voraussichtlichen Gebrauchsdauer eines Produkts. Das PrSG verlangt von den Unternehmen organisatorische Vorkehren, damit sie die neu auf sie zukommenden Pflichten zur nachträglichen Produktbeobachtung und zur Meldung auftauchender Gefahren an die Vollzugsorgane erfüllen können.
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Dieser Kurzbeitrag wurde im Wesentlichen vor der Aufhebung des ersten Swisscom-Entscheides der WEKO durch das Bundesverwaltungsgericht verfasst. Der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts einerseits und das Verbot der Fusion von Orange und Sunrise andererseits zeigen die totale Rechtsunsicherheit und die Verwirrung bezüglich Marktbeherrschungsfragen auch bei Experten. Daher ist die Forderung nach einer Evaluation der Probleme der Marktbeherrschung und ihres Missbrauchs nach Ansicht des Verfassers dringender denn je.
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BGer – Das Berner Obergericht muss eine Frau wegen Betrugsversuch verurteilen, die im Streit um eine IV-Rente die Bewegungsunfähigkeit ihres rechten Arms simuliert hat. Laut Bundesgericht hat sie den Gutachter damit arglistig getäuscht. (Urteil 6B_46/2010)
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BGer – Das Bundesverwaltungsgericht muss seinen Entscheid überdenken, der Wochenzeitschrift «Agri» die Presseförderung zu entziehen. Das Bundesgericht hat sein Urteil aufgehoben. (Urteile 2C_546/2009, 2C_591/2009 und 2C_568/2009) (ts)
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BGer – Ein Walliser Ehemann muss definitiv ins Gefängnis, weil er seine Frau zu brutalen sadomasochistischen Praktiken gezwungen hat. Das Bundesgericht hat die Verurteilung des Mannes wegen sexueller Nötigung und versuchter Drohung bestätigt. (Urteil 6B_193/2010)
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BGer – Ein weiblicher Autorowdy aus der Westschweiz muss definitiv für sechs Monate hinter Gitter. Das Bundesgericht hat die unbedingte Freiheitsstrafe gegen die notorische Verkehrssünderin bestätigt, die sich von bisherigen Sanktionen nicht beeindrucken liess. (Urteil 6B_53/2010)
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BGer – Ein Autolenker, der 2005 eine Polizeikontrolle zu durchbrechen versucht hat, muss definitiv für 18 Monate hinter Gitter. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung wegen Gefährdung des Lebens bestätigt. Die Strafe von drei Jahren muss er zur Hälfte absitzen. (Urteil 6B_186/2010)
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BGer – Der Raser, der 2005 in Malters LU den Tod zweier Freunde verursachte, wurde zu Recht sowohl wegen fahrlässiger Tötung wie auch wegen Gefährdung des Lebens verurteilt. Er sei nicht nur fahrlässig, sondern auch skrupellos gewesen, findet das Bundesgericht. (Urteil 6B_1038/2009)
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BVGer – Ausländische Frauen können sich mit der Geburt eines Kindes von einem Schweizer Mann kein Aufenthaltsrecht sichern. Hat sich die Mutter missbräuchlich verhalten, droht ihr und ihrem schweizerischen Kind laut Bundesverwaltungsgericht die Ausreise. (Urteil C-385/2006)
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BVGer – Die Bezeichnung «Madonna» kann laut Bundesverwaltungsgericht nicht ins Schweizer Markenregister eingetragen werden. Gemäss dem Urteil würden die religiösen Gefühle der Katholiken verletzt, wenn der Name der Mutter Gottes als geschütztes Warenzeichen verwendet wird. (Urteil B-2419/2008)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) bekräftigt mit der vorgeschlagenen Revision der Bekanntmachung über Vertikalabreden ihre Absicht, weiterhin entschieden gegen die Abschottung der schweizerischen Märkte und gegen die Hochhaltung von Preisen in der Schweiz durch Wettbewerbsbeschränkungen vorzugehen.
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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerats (KVF-S) beantragt ihrem Rat mit 6 zu 3 Stimmen, das heutige Versicherungsobligatorium für Fahrräder, die sogenannte Velonummer, ersatzlos abzuschaffen. In ihrem Bericht legt die Kommission dar, dass die grosse Mehrheit der Velofahrenden heute über eine private Haftpflichtversicherung verfügt und damit doppelt versichert ist. Für Motorfahrräder soll dagegen am heutigen Vignetten- und Versicherungsobligatorium festgehalten werden.
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Auch das Parlament befasst sich mit Rasern: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) möchte diese härter bestrafen. Sie hat sich für sieben parlamentarische Initiativen und drei Standesinitiativen ausgesprochen, die griffigere Massnahmen verlangen.
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Die Garantiedauer von Waren soll mindestens zwei Jahre betragen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat beschlossen, diese Variante zusammen mit einer anderen, welche eine Verlängerung auf fünf Jahre vorsieht, in die Vernehmlassung zu schicken. (ts)
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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hält nichts von einem Register für Pädophile. Sie hat sich gegen eine parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrätin Natalie Rickli (ZH) ausgesprochen.
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Die Verstümmelung weiblicher Genitalien soll in der Schweiz ausdrücklich verboten werden. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) beantragt ihrem Rat, einen neuen Artikel ins Strafgesetz einzufügen.
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