«Madonna» nicht als Marke: BVGer verweigert Schutzeintragung
BVGer – Die Bezeichnung «Madonna» kann laut Bundesverwaltungsgericht nicht ins Schweizer Markenregister eingetragen werden. Gemäss dem Urteil würden die religiösen Gefühle der Katholiken verletzt, wenn der Name der Mutter Gottes als geschütztes Warenzeichen verwendet wird. (Urteil B-2419/2008)
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