Weiblicher Autorowdy: sechsmonatige Freiheitsstrafe bestätigt
BGer – Ein weiblicher Autorowdy aus der Westschweiz muss definitiv für sechs Monate hinter Gitter. Das Bundesgericht hat die unbedingte Freiheitsstrafe gegen die notorische Verkehrssünderin bestätigt, die sich von bisherigen Sanktionen nicht beeindrucken liess. (Urteil 6B_53/2010)
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