Raserprozess: Luzerner Tempobolzer war fahrlässig und skrupellos
BGer – Der Raser, der 2005 in Malters LU den Tod zweier Freunde verursachte, wurde zu Recht sowohl wegen fahrlässiger Tötung wie auch wegen Gefährdung des Lebens verurteilt. Er sei nicht nur fahrlässig, sondern auch skrupellos gewesen, findet das Bundesgericht. (Urteil 6B_1038/2009)
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