| Nils Güggi | Thomas Schneider | |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |
Abstract
Die globale Finanz- und Bankenkrise 2007/2008 brachte ein Grundproblem ins allgemeine Bewusstsein: Gewisse Finanzinstitute sind so bedeutsam für die Finanzplätze und die Volkswirtschaften, dass sie über eine faktische Staatsgarantie verfügen, d.h. sie sind «too big to fail» (also: zu wichtig, um Konkurs gehen zu können bzw. zu dürfen). Weltweite Reformbestrebungen zielen auf diese Problematik ab. Die meisten Lösungsvorschläge befassen sich primär mit der Prävention und mit der Sanierung – die mögliche Abwicklung systemrelevanter Unternehmungen (und damit der «Fallschirm» beim «Flugzeugabsturz») wird meist vernachlässigt. Der Autor stellt ein legislatives Abwicklungskonzept für die Schweiz vor, das auf heute schon bestehenden Rechtsinstituten der Schweizer Rechtsordnung beruht; rechtspolitisch scheint ein Spezialgesetz – ein eigentliches TBTF Gesetz – unerlässlich.
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Können sich ausschliesslich Angehörige benachteiligter Personengruppen gegen Diskriminierung zur Wehr setzen? Die Frage, ob das allgemeine Diskriminierungsverbot symmetrisch oder asymmetrisch anzuwenden ist, ist in der Lehre und Rechtsprechung nicht abschliessend geklärt. Unter Berücksichtigung sozialpsychologischer Forschungsergebnisse zeigt der vorliegende Beitrag mögliche Auswirkungen auf die Stereotypisierung traditionell benachteiligter Gruppen sowie die Notwendigkeit einer differenzierten Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen der asymmetrischen Anwendung von Art. 8 Abs. 2 BV auf.
Abstract
Im kommenden Juni 2010 findet in der Schweiz die neunte Verhandlungsrunde zum Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) statt, an der neben (u.a.) den USA, der EU, Japan, Mexiko und Singapur auch die Schweiz teilnehmen wird. Das geplante völkerrechtliche Abkommen hat nicht nur wegen der zurückhaltenden Informationspolitik der verhandelnden Staaten im Ausland für einige Aufregung gesorgt. Dieser Aufsatz soll einen Überblick über die Verhandlungen zum ACTA vermitteln und seine mögliche Bedeutung für das Schweizer Recht, insbesondere für die Haftung von Internet-Providern, aufzeigen.
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In einem neueren (nicht zur amtlichen Publikation bestimmten) Urteil hat sich das Bundesgericht bei der prozessualen Sieben-Tage-Regel klar zum Grundsatz «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sieben» bekannt. Diese höchstrichterliche Klarstellung ist zu begrüssen. Eigenartig muten aber einige Begleitumstände des Entscheides an.
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Dieser Beitrag wurde vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Anton Valukas-Untersuchungsberichts zum Kollaps von Lehman Brothers sowie des FINMA-Berichts zum Madoff-Betrug und zum Vertrieb von Lehman-Produkten verfasst. Aus übernationaler Perspektive bestehen Parallelen zwischen dem Bankgeheimnis und den sogenannten «Repo 105»-Transaktionen von Lehman Brothers, die hier unter dem Stichwort «Regulatory Arbitrage» behandelt werden sollen.
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EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine Beschwerde gegen die Schweiz abgewiesen. Diese wurde von einem italo-amerikanischen Kadermitglied im Zusammenhang mit einem Scheich eingereicht, der ihn 2003 in Genf mit seinem Gürtel geschlagen hatte. Die Richter in Strasbourg schützen damit die damalige Rückweisung der Klage. (ts)
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BGer – Der Tod eines Fussgängers hat bei zwei verschiedenen Autolenkern zu einer Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung geführt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Fahrers abgewiesen, der mit seinem Fehler die Kette der unglücklichen Ereignisse ausgelöst hat. (Urteil 6B_183/2010)
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BGer – Die Zürcher Justiz hat ein Barbesitzer-Ehepaar zu Recht wegen Menschenhandels verurteilt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der beiden abgewiesen. Sie hatten eine bedürftige Brasilianerin in die Schweiz geholt, damit sie sich in ihrem Lokal prostituierte. (Urteil 6B_81/ 2010)
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BGer – Das Bundesgericht hält daran fest, dass Sterbewilligen das tödliche Mittel Natrium-Pentobarbital (NAP) nur mit dem Segen eines Arztes abgegeben werden kann. Die Richter haben die Beschwerde einer 79-Jährigen abgewiesen, die aus dem Leben scheiden will. (Urteil 2C_9/2010)
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BGer – Die Kantone dürfen die Kantonsbeiträge an Krankenkassenprämien nicht mit Steuerrückständen ihrer Steuerzahler verrechnen. Das Bundesgericht weist den Kanton Glarus zurecht, welcher diese Möglichkeit gesetzlich vorsehen wollte. (BGE 8C_212/2009) (ts)
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BStGer – Das Bundesstrafgericht erlaubt deutschen Beamten, in der Schweiz Dokumente von mutmasslichen Steuerbetrügern zu sichten. Allerdings muss Deutschland garantieren, dass die dabei erlangten Erkenntnisse erst genutzt werden, wenn die Schweiz ihren Segen erteilt. (Urteil RR.2010.9)
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Berichten Medien einseitig über Parteimeinungen, müssen sie nicht zwingend Gegenstandpunkte einholen. Das hat der Schweizer Presserat entschieden. Eine entsprechende Beschwerde von zwei grünen Nationalräten gegen die Zeitung «Blick» wies er deshalb ab.
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Der Bundesrat will auf dem Gesetzesweg rasch und wirksam die Risiken für die Volkswirtschaft einschränken, die von grossen, systemrelevanten Banken ausgehen. Er hat zuhanden des Parlamentes am 12. Mai 2010 einen entsprechenden Planungsbeschluss verabschiedet.
Jusletter