Liebe Leserinnen und Leser
Die globale Finanz- und Bankenkrise brachte ein Grundproblem ins allgemeine Bewusstsein: Gewisse Finanzinstitute sind «too big to fail» – zu wichtig für die Finanzplätze und die Volkswirtschaften, um Konkurs gehen zu können bzw. zu dürfen. In seinem bereits mehrfach in der Presse angekündigten Beitrag erachtet RA Prof. Dr. Peter V. Kunz, LL.M., zur Einschränkung der Risiken ein Spezialgesetz als unerlässlich und stellt ein legislatives Abwicklungskonzept für die Schweiz vor, das auf heute schon bestehenden Rechtsinstituten der Schweizer Rechtsordnung beruht.
Können sich ausschliesslich Angehörige traditionell benachteiligter Personengruppen gegen Diskriminierung zur Wehr setzen? Ob ein symmetrisches oder asymmetrisches Diskriminierungsverständnis gelten soll, ist in der Lehre und Rechtsprechung nicht abschliessend geklärt. Unter Berücksichtigung sozialpsychologischer Forschungsergebnisse zeigt Dr. Alexandra Dengg mögliche Auswirkungen auf die Stereotypisierung dieser Gruppen sowie die Notwendigkeit einer differenzierten Auseinandersetzung mit den Vor- und Nachteilen der asymmetrischen Anwendung des Diskriminierungsverbots auf.
Im kommenden Juni 2010 finden in der Schweiz Verhandlungen über das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) statt, an der neben (u.a.) den USA, der EU, Japan, Mexiko und Singapur auch die Schweiz teilnehmen wird. RA Dr. Philipp Frech vermittelt einen Überblick über die Verhandlungen und die mögliche Bedeutung des ACTA für das Schweizer Recht, insbesondere für die Haftung von Internet-Providern.
Unter dem Stichwort «Regulatory Arbitrage» beleuchtet RA Dr. Katja Fuchs Mtwebana, LL.M., die Parallelen zwischen dem Bankgeheimnis und dem Lehman-Debakel. Ihren Beitrag hat sie vor dem Hintergrund der Veröffentlichung des Anton Valukas-Untersuchungsberichts zum Kollaps von Lehman Brothers sowie des FINMA-Berichts zum Madoff-Betrug und zum Vertrieb von Lehman-Produkten verfasst.
Wann nach dem ersten erfolglosen Zustellversuch gilt eine gerichtliche Mitteilung als zugestellt? Die jeweils vorgesehene prozessuale Sieben-Tage-Regel bereitet zuweilen sogar dem Bundesgericht Mühe. Prof. Dr. Thomas Koller äussert sich erneut zu diesem Thema und berichtet von einem neueren Urteil, in dem sich das Bundesgericht klar zum Grundsatz «Datum des ersten Zustellversuchs plus Sieben» bekannt hat.
Zu guter Letzt zwei Hinweise in eigener Sache. Als Leser/in von Jusletter können Sie eine schicke «Qlocktwo»-Uhr für Ihr Büro gewinnen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme unter http://wettbewerb.weblaw.ch.
Am kommenden Pfingstmontag erscheint kein Jusletter. Wir wünschen Ihnen frohe Pfingsten und freuen uns darauf, Sie am 31. Mai 2010 zur nächsten Ausgabe wieder begrüssen zu dürfen.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Nils Güggi | Thomas Schneider | |
Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |