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Liebe Leserinnen und Leser
 
Im Schweizer Recht gilt das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung. Im US-amerikanischen Recht müssen strafrechtliche Beweise die Jury oder den Richter absolut überzeugen, so dass kein Zweifel an deren Richtigkeit übrigbleibt. Pierre Ventura definiert und vergleicht die beiden Prinzipien.
 
RA Dr. Andrea Töndury hat die Behandlung von Filmförderungsgesuchen in der Fachkommission Filmförderung des Bundes analysiert. Er kommt zum Schluss, dass es insb. bei einer Sitzung im Juni 2009 zu unzulässigen Überkreuz-Beurteilungen gekommen ist und dass das Bundesamt für Kultur dafür sorgen muss, dass Situationen mit Überkreuz-Beurteilungen nicht mehr eintreten können.
 
«Organizations as they get older get sclerotic. You can see it in most longstanding foundations.» (Harvey Dale). Folgerichtig stellt RA Dr. Dr. Thomas Sprecher die beiden Stiftungsformen der Verbrauchsstiftung und der Stiftung auf Zeit vor, erklärt die Motive, die zu ihrer Errichtung führen und zeigt Alternativen auf.
 
Nach dem Wortlaut von Art. 62c Abs. 3 StGB wäre nach erfolglos durchgeführter strafrechtlicher Massnahme die Anordnung einer gleichartigen Massnahme nicht mehr möglich. RA Duri Bonin argumentiert, dass das Massnahmegericht nach Abbruch der gescheiterten Massnahme unter gewissen Umständen dennoch erneut eine gleichartige Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB anordnen kann.
 
Salim Rizvi behandelt ein aktuelles Thema, das sowohl im europäischen wie auch im schweizerischen Wettbewerbsrecht diskutiert wird. Er beleuchtet die Thematik der Berücksichtigung von Compliance-Massnahmen im europäischen Kartellrecht, insbesondere im Hinblick auf allfällige Bussgeldminderungen.
 
Daniela Byland bespricht den Tagungsband des 1. Schweizerischen Notarenkongresses vom 27. November 2009: Aktuelle Themen zur Notariatspraxis.
 
In eigener Sache: Thomas Schneider, Mitunterzeichner und Projektleiter Jusletter, ist ab dieser Ausgabe nicht mehr für Weblaw tätig. Im Namen der Fachredaktion und des Jusletter-Teams bedanken wir uns bei Thomas Schneider für den geleisteten Einsatz für die Weblaw AG sowie für Jusletter und wünsche ihm für die Zukunft alles Gute. 
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
     
Nils Güggi   Sarah Montani
Verlagsleiter Weblaw AG   Mitinhaberin Weblaw AG
Wissenschaftliche Beiträge
Andrea Töndury
Abstract

Bei den Mitgliedern der Filmförderungskommission des Bundes handelt es sich um nebenamtliche Amtsträger. Hauptberuflich sind sie allesamt im Filmgeschäft tätig, u.a. als Produzenten und Regisseure. Ist ein solches Mitglied an einem Beitragsgesuch als Privatperson beteiligt, muss es bei der Beurteilung in den Ausstand treten. Es stellt sich darüber hinaus die Frage nach dem Umfang dieser Ausstandspflicht. Für die Beantwortung ist insbesondere massgebend, dass wechselseitige Gesuchsbeurteilungen den objektiven Anschein der Befangenheit zu begründen vermögen.

Pierre Ventura
Abstract

Die Beweisfeststellung im Strafprozess ist eine Problematik, die sich sowohl im Schweizer wie im US-amerikanischen Recht findet. Das Gericht muss zuerst über die Zulässigkeit der Beweise entscheiden und danach über deren Beweiswert entscheiden. Im Schweizer Recht, gilt das Prinzip der freien richterlichen Beweiswürdigung. Im US-amerikanischen Recht müssen strafrechtliche Beweise die Jury oder den Richter absolut überzeugen, so dass kein Zweifel an deren Richtigkeit übrigbleibt (Prinzipe des «beyond a reasonable doubt»). Der vorliegende Beitrag definiert und vergleicht die beiden Prinzipien. (ng)

Beiträge
Thomas Sprecher
Abstract

Nicht jede Stiftung muss ewig leben. Zunehmend beziehen potenzielle Stifter auch Stiftungsformen in ihre Überlegungen ein, die zeitlich begrenzt sind: Verbrauchsstiftungen und Stiftungen auf Zeit. Verbrauchsstiftungen sind gemeinnützige Stiftungen, die ihre Ziele nicht nur durch die Erträge ihres Stiftungsvermögens verfolgen, sondern auch durch Verbrauch dieses Vermögens. Dieser Beitrag stellt sie vor, beleuchtet verschiedene Formen von Verbrauchsstiftungen und die Motive, die zu ihrer Errichtung führen. Ausserdem stellt er ihnen verschiedene Alternativen zur Seite.

Salim Rizvi
Abstract

Bemühungen zur Einhaltung von Kartellrechtsnormen (Compliance) kommt unter anderem wegen der hohen Bussenpraxis eine wichtige, unternehmensinterne Rolle zu. In der Tendenz führen, gemäss der Luxemburger Entscheide, Compliance-Massnahmen grundsätzlich nicht zu einer Bussgeldminderung. Diesbezüglich stehen sich vornehmlich zwei Argumentationen gegenüber: Auf der einen Seite der tatsächlich begangene Kartellrechtsverstoss und auf der anderen Seite ernsthafte Bemühungen zur Einhaltung des Kartellrechts. Der Beitrag beleuchtet die Thematik der Berücksichtigung von Compliance-Massnahmen im europäischen Kartellrecht.

Duri Bonin
Abstract

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob nach erfolglos durchgeführter Massnahme die Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB entgegen dem Gesetzeswortlaut möglich ist.

Rezension
Daniela Byland
Abstract

Am 27. November 2009 fand in Bern der 1. Schweizerische Notarenkongress statt. Diese Weiterbildungstagung widmete sich vorwiegend der aktuellen Revision des Immobiliarsachenrechts, der vollstreckbaren öffentlichen Urkunde und der elektronischen Signatur für Urkundspersonen. In diesen Tagen ist der Tagungsband erschienen. Nebst einem Grusswort von Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf und dem Eröffnungsreferat von Bundesgerichtspräsident Lorenz Meyer sind darin alle weiteren sechs Referate enthalten.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Auch für die «automatische» Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung gemäss dem Freizügigkeitsabkommen darf verlangt werden, dass die Betroffenen gewisse Unterlagen einreichen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer störrischen deutschen Familie abgewiesen. (Urteil 2C_558/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die bundesrätliche Bestimmung zum Schutz von älteren Personen mit einer Kranken-Zusatzversicherung abgesegnet. Die Helsana wird verpflichtet, die Prämie für die Halbprivat-Versicherung einer 74-jährigen Genferin zu halbieren. (Urteil 4A_18/2010)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht schlägt eine Bresche für den öffentlichen Zugang zu Dokumenten aus Bundesratsgeschäften. Die Richter haben einem Journalisten Recht gegeben, der Einsicht in die Abgangsregelung des früheren EJPD-Generalsekretär Walter Eberle verlangt hatte. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_522/2009)

Jurius
Abstract

BGer – Die Suva hat ihre Leistungen für einen Luzerner zu Recht um die Hälfte gekürzt. Er war von einem Auto angefahren worden, als er vor einer Schlägerei auf die Strasse flüchtete. Laut Bundesgericht muss der Unfall noch als Folge seiner Teilnahme an der Prügelei gelten. (Urteil 8C_997/2009)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Präventionsprojekt gegen Legionellose der universitären Genfer Spitäler zugelassen und stellt sich damit gegen das Bundesamt für Gesundheit (BAG). (Urteil C-9/2006) (ng)

Jurius
Abstract

BVGer – Ein eingebürgerter Türke muss seinen Schweizer Pass wieder abgeben, nachdem die Behörden von seiner Zweitfamilie in der Türkei erfahren haben. In der Schweiz war er 26 Jahre verheiratet gewesen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil C-6821/2008)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) büsst die Flamco AG mit 169'000 Franken wegen Vereinbarungen bezüglich Höhe und Zeitpunkt von Preiserhöhungen zwischen europäischen Herstellern von Komponenten für Heiz-, Kühl- und Sanitäranlagen. Dem anderen involvierten Unternehmen (Pneumatex AG) gewährt sie dank der Selbstanzeige einen vollständigen Sanktionserlass von rund 5.2 Mio Franken.

Jurius
Abstract

Das Sekretariat der Wettbewerbskommission (Sekretariat) hat nach Abschluss der Untersuchung des Luxus-Parfümerie- und Kosmetikmarktes den involvierten Unternehmen seinen Antrag zur Stellungnahme zugestellt. Das Sekretariat beantragt bei der Wettbewerbskommission (WEKO) einen Verstoss gegen das Kartellgesetz festzustellen und die an der Abrede beteiligten Unternehmen zu büssen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 die Botschaft zur Revision des Asylgesetzes (AsylG) verabschiedet. Die Revision verfolgt das Ziel, die Asylverfahren zu beschleunigen und effizienter auszugestalten. Ebenfalls sollen Missbräuche konsequent bekämpft werden. Auch das Ausländergesetz (AuG) wird in einzelnen Bereichen angepasst.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung der Preisbekanntgabe-Verordnung (PBV) eröffnet. Die Änderung sieht die Unterstellung neuer Dienstleistungsbereiche – u.a. notarielle Dienstleistungen – unter die Preisbekanntgabepflicht vor. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. September 2010.

Jurius
Abstract

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern soll unverjährbar sein, wenn zum Zeitpunkt der Tat das Opfer weniger als zehn Jahre alt, der Täter volljährig und die Straftat am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. So beabsichtigt der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative zu konkretisieren und umzusetzen. Er hat am 26. Mai 2010 die erforderliche Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat beschlossen, den Entwurf zur Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zu überarbeiten. Mit den vorgesehenen Anpassungen soll die Chance auf einen gesunden Embryo erhöht und der Gesundheitsschutz der Frau verbessert werden. Damit wird den Vernehmlassungsergebnissen Rechnung getragen, die gezeigt haben, dass die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) befürwortet, die restriktiven Rahmenbedingungen hingegen abgelehnt werden.

Jurius
Abstract

Die Instrumente für die Aufsicht über die soziale Krankenversicherung haben sich in den letzten Jahren als zu schwach erwiesen. Der Bundesrat hat deshalb auf Antrag des EDI beschlossen, dass die Aufsichtstätigkeit eine substanzielle Stärkung erfahren soll. Mit verschiedenen Massnahmen auf Gesetzesstufe soll künftig die Aufsicht über die Krankenversicherer wirksamer und transparenter werden.

Jurius
Abstract

Bei dringlichen Beschaffungen des Bundes für Aufgaben von überregionaler Bedeutung sollen allfällige Beschwerden gegen die Zuschlagsverfügung keine aufschiebende Wirkung mehr haben können. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 19. Mai 2010 beschlossen, den eidgenössischen Räten eine entsprechende Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen zu beantragen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 beschlossen, die Revision des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse (THG) auf den 1. Juli 2010 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er dazu eine Vollzugsverordnung verabschiedet. Sie wird zusammen mit dem revidierten THG in Kraft treten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG) und die Verordnung über die Produktesicherheit (PrSV) auf den 1. Juli 2010 in Kraft. Das PrSG bringt eine Angleichung an die EG-Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit.

Jurius
Abstract

Mutmassliche Straftäter sollen sich nicht durch die Verwendung neuer Kommunikationstechnologien der Überwachung durch die Strafverfolgungsbehörden entziehen können. Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) wird deshalb an die technische Entwicklung angepasst. Der Bundesrat hat am 19. Mai 2010 eine entsprechende Gesetzesänderung in die Vernehmlassung geschickt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat von einem Bericht des VBS über die Umsetzung der Informationsschutzverordnung Kenntnis genommen. Er hat das VBS beauftragt, neue gesetzliche Grundlagen für den Informationsschutz zu schaffen. Dabei soll unter anderem ein einheitliches Geheimschutzverfahren für Unternehmen geschaffen werden, die klassifizierte Informationen des Bundes oder der Armee bearbeiten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat übt im Zusammenhang mit der Finanzkrise Kritik an der Bankenaufsicht in der Schweiz. Einen Anlass für Gesetzesänderungen sieht er dabei aber nicht. Als Hauptgrund für die Finanzkrise betrachtet die Regierung nämlich die damals ungenügende Regulierung der Finanzmärkte.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat erhält Unterstützung aus dem Ständerat im Streit um das UBS-Amtshilfeabkommen und allfällige Gegenleistungen dafür: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) hat am 18. Mai 2010 den Planungsbeschluss der Regierung mit deutlicher Mehrheit genehmigt.

Jurius
Abstract

Die Aussenpolitische Kommission des Ständerats (APK-S) empfiehlt ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, dem Amtshilfeabkommen mit den USA zuzustimmen. Gleichzeitig sprach sich die APK-S mit 8 zu 5 Stimmen dagegen aus, den Vertrag dem Volk vorzulegen.

Jurius
Abstract

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrats (SPK-N) will eine Entwicklung des Schengen-Rechts nicht übernehmen: Sie widersetzt sich dem Ständerat und lehnt es mit 17 zu 9 Stimmen ab, die Höchstdauer der Ausschaffungshaft von 24 auf 18 Monate zu senken.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen (RK) des Ständerats beantragt ihrem Rat ohne Gegenstimme, die Vorlage des Bundesrats zur Rückerstattung unrechtmässig erworbener Vermögenswerte politisch exponierter Personen («Potentatengelder») anzunehmen. Zwei Minderheitsanträge möchten Änderungen an der sogenannten Lex Duvalier.

Jurius
Abstract

Die vollständige Liberalisierung des Postmarkts bleibt im Parlament äusserst umstritten. Nachdem der Ständerat letzten Dezember der Aufhebung des Restmonopols noch knapp zugestimmt hatte, empfiehlt nun die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) ihrem Rat ebenso knapp, auf die volle Marktöffnung zu verzichten.