Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative in der Vernehmlassung
Bundesrat schickt Gesetzesrevision in die Vernehmlassung
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern soll unverjährbar sein, wenn zum Zeitpunkt der Tat das Opfer weniger als zehn Jahre alt, der Täter volljährig und die Straftat am 30. November 2008 noch nicht verjährt waren. So beabsichtigt der Bundesrat die Unverjährbarkeitsinitiative zu konkretisieren und umzusetzen. Er hat am 26. Mai 2010 die erforderliche Gesetzesrevision in die Vernehmlassung geschickt.
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