Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB
Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob nach erfolglos durchgeführter Massnahme die Anordnung einer gleichartigen Massnahme im Rahmen von Art. 62c Abs. 3 StGB entgegen dem Gesetzeswortlaut möglich ist.
Inhaltsverzeichnis
- I. Beispielhafter Sachverhalt
- II. Gesetzeswortlaut
- III. Rechtsprechung und Lehre
- IV. Auslegungselemente
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