Réduction des primes : Pas de compensation avec les arriérés d'impôts
BGer – Die Kantone dürfen die Kantonsbeiträge an Krankenkassenprämien nicht mit Steuerrückständen ihrer Steuerzahler verrechnen. Das Bundesgericht weist den Kanton Glarus zurecht, welcher diese Möglichkeit gesetzlich vorsehen wollte. (BGE 8C_212/2009) (ts)
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