Jusletter

CAJ-N : un produit devrait être garanti au moins deux ans

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: OR allgemeiner Teil
  • Zitiervorschlag: Jurius, CAJ-N : un produit devrait être garanti au moins deux ans, in: Jusletter 10. Mai 2010
Die Garantiedauer von Waren soll mindestens zwei Jahre betragen. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) hat beschlossen, diese Variante zusammen mit einer anderen, welche eine Verlängerung auf fünf Jahre vorsieht, in die Vernehmlassung zu schicken. (ts)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.