IV-Simulantin muss wegen versuchtem Betrug verurteilt werden
BGer – Das Berner Obergericht muss eine Frau wegen Betrugsversuch verurteilen, die im Streit um eine IV-Rente die Bewegungsunfähigkeit ihres rechten Arms simuliert hat. Laut Bundesgericht hat sie den Gutachter damit arglistig getäuscht. (Urteil 6B_46/2010)
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