| Nils Güggi | Thomas Schneider | |
| Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |
Abstract
In den letzten Jahren lancierte Volksinitiativen auf Revision der Bundesverfassung haben eine Debatte über das Verhältnis zwischen Verfassungsrevision und nationalen bzw. internationalen Menschenrechtsgarantien ausgelöst. Der vorliegende Beitrag untersucht die materiellen Schranken der Verfassungsgebung in Frankreich, der Schweiz und Deutschland und geht unter Einbezug des europäischen Gemeinschaftsrechts der Frage nach, ob im europäischen Rechtsraum Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze materielle Schranken der Verfassungsgebung sein können.
Abstract
Das am 1. Januar 2011 in Kraft tretende revidierte Lugano-Übereinkommen (revLugÜ) enthält einen gegenüber dem LugÜ erweiterten Begriff des «Gerichts», der auch Verwaltungsbehörden erfassen kann. Dieser Umstand entfacht die Diskussion von neuem, ob ein unwidersprochener Zahlungsbefehl den Gerichtsstandsbestimmungen des Übereinkommens unterstehe, ja sogar im Ausland anerkannt und vollstreckt werden könne. Die Autoren vertreten die Ansicht, dass der neuen Bestimmung (wie der Fragestellung insgesamt) keine derartige Tragweite zukommt und der unwidersprochene Zahlungsbefehl nicht als «Entscheid» im Sinne des revLugÜ gelten kann. Folglich wird beim Erlass des Zahlungsbefehls (weiterhin) keine Zuständigkeitsprüfung anhand des revLugÜ vorzunehmen sein.
Abstract
Foundation Governance ist ein junger Begriff. Der vorliegende Beitrag beleuchtet seine Entstehung aus der Corporate Governance-Diskussion. Er weist auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede hin und versucht eine Definition. Foundation Governance hat in den letzten zehn Jahren weltweit Niederschlag in zahlreichen Codes gefunden, die hier aufgelistet werden. Der Artikel zeichnet sodann die Foundation Governance-Diskussion in der Schweiz nach und stellt den Swiss Foundation Code 2009 vor. Weiter wird das Verhältnis von Foundation Governance zum Recht untersucht. Schliesslich werden die Leistungen von Foundation Governance ihren Grenzen und Gefahren gegenübergestellt, und in einem Ausblick werden Ansätze zur Weiterentwicklung namhaft gemacht.
Abstract
Volksinitiativen haben in jüngster Vergangenheit Resultate hervorgebracht, die aus staatsrechtlicher Perspektive nicht unproblematisch sind: Ein Mehrheitsentscheid zur Annahme einer Volksinitiative kann unter Umständen nur unbefriedigend demokratisch legitimiert sein. Eine Initiative kann der Idee des Rechtsstaats widersprechen oder sie kann mit Völkerrecht unvereinbar sein. Basierend auf einer Auslegeordnung solcher «Schwächen» des Instituts Volksinitiative in seiner heutigen Ausgestaltung, werden im Folgenden Möglichkeiten zur Optimierung der Volksinitiative diskutiert und gewürdigt.
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BGer – Niederlage für die Lastwagenlobby: Das Bundesgericht stützt die Erhöhung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA). Mit diesem Entscheid hebt es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2009 auf, das die Erhöhung als unkorrekt eingestuft hatte.
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BGer – Eine Sans-Papiers-Mutter aus der Demokratischen Republik Kongo hat Anrecht auf eine Aufenthaltsbewilligung – dank ihres Sohnes, der Schweizer Bürger ist. Das Bundesgericht betont, es sei wichtig, dass das Kind mit der Mutter in seiner Heimat aufwächst. (Urteil 2C_505/2009)
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BGer – Wer im Todesfall das Geld der Zweiten Säule der Konkubinatspartnerin oder dem -partner überlassen will, muss dies in gewissen Fällen schriftlich festhalten. (Urteil 9C_3/2010)
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BGer – Niederlage für die Flughafen Zürich AG und die Swiss vor Bundesgericht: Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung eines Urteils zum vorläufigen Flughafen-Betriebsreglement wurde abgewiesen. Vorläufig sind damit Früh- und Spätabflüge auf Piste 28 und nächtliche Messflüge nicht möglich.
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BGer – Die Genfer Stimmberechtigten können über die Initiative «für das Recht auf einen Mindestlohn» abstimmen. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der Links-aussen-Partei SolidaritéS gegen das Kantonsparlament gut. Dieses hatte die Initiative für ungültig erklärt. (Urteil 1C_357/2009)
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BVGer – Abgewiesene serbische Asylbewerber aus dem Kosovo können nach Serbien zurückgeschickt werden. Das Bundesverwaltungsgericht befindet eine solche Wegweisung als «grundsätzlich zumutbar» und stützt damit das Bundesamt für Migration (BFM). (Urteil D-7561/2008)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) stellt sich überraschend der Fusion der Telekomunternehmen Orange und Sunrise in den Weg. Sie will so ein Duopol auf dem Schweizer Mobilfunkmarkt verhindern.
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA und die Schweizerische Nationalbank (SNB) haben in Zusammenarbeit mit den Grossbanken Credit Suisse und UBS im Interesse eines stabilen Schweizer Finanzplatzes das Liquiditätsregime für Grossbanken grundlegend überarbeitet. Das neue Liquiditätsregime wird per 30. Juni 2010 in Kraft treten.
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An der jüngsten Verhandlungsrunde in Neuseeland haben die Parteien gemeinsam entschieden, einen aktuellen Entwurf des Abkommenstextes gegen Fälschung und Piraterie (ACTA) der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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Zähneknirschend mussten die Schweizer Behörden letztes Jahr 7,7 Millionen Franken an die Erben von Mobutu Sese Seko zurückgeben. Der Fall soll sich nicht wiederholen: Ein neues Gesetz, das die Rückgabe von Potentaten-Geldern an das Herkunftsland ermöglicht, stösst auf breite Zustimmung.
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Der Bundesrat sieht kaum Handlungsbedarf, an den Regeln über seine Kompetenzen in Krisenlagen etwas zu ändern. Er widersetzt sich den Vorschlägen der Staatspolitischen Kommission aber nicht grundsätzlich, die Notrechts-Befugnisse des Bundesrats in einem Gesetz zu regeln.
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In ihrer Stellungnahme zur Verordnung über die Amtshilfe nach Doppelbesteuerungsabkommen (ADV) unterstreicht die Aussenpolitische Kommission des Ständerates (APK-S) die Unzulänglichkeiten des Verordnungsentwurfes unter dem Gesichtspunkt der verfassungsmässigen Grundsätze der schweizerischen Rechtsordnung. Sie bekräftigt die Notwendigkeit, die Regelung der Amtshilfe in Steuersachen auf Gesetzesstufe vorzunehmen.
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Der vom Ständerat gewünschte direkte Gegenvorschlag zur SVP-Ausschaffungsinitiative ist in der Staatspolitischen Kommission des Nationalrats (SPK-N) äusserst umstritten. Nur ganz knapp, mit 12 gegen 11 Stimmen bei 2 Enthaltungen, ist die SPK-N darauf eingetreten.
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Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) lehnt die Offroader-Initiative der Jungen Grünen ab. Auch will sie die Revision des CO2-Gesetzes nicht als indirekten Gegenvorschlag verstanden wissen.
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Mit Stichentscheid der Präsidentin empfiehlt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S), die Volksinitiative des Schweizer Hauseigentümerverbandes «Eigene vier Wände dank Bausparen» anzunehmen. Eine ähnliche Volksinitiative der schweizerischen Gesellschaft zur Förderung des Bausparens lehnt sie hingegen klar ab, da diese zu einer formellen Disharmonisierung des Steuersystems führe.
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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-S) begann mit der Detailberatung zum Hochschulförderungs- und Koordinationsgesetz. Sie folgte bislang weitgehend den Vorschlägen ihrer Subkommission, die sich seit letztem Herbst intensiv mit dem bundesrätlichen Entwurf auseinander gesetzt hatte.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. März bis und mit 16. April 2010 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
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