Liebe Leserinnen und Leser
In den letzten Jahren lancierte Volksinitiativen auf Revision der Bundesverfassung haben eine Debatte über das Verhältnis zwischen Verfassungsrevision und nationalen bzw. internationalen Menschenrechtsgarantien ausgelöst. Der Beitrag von Sébastien Moret untersucht das Verhältnis von Verfassungsrevision und Grundrechtsschutz in Europa und geht der Frage nach, ob im europäischen Rechtsraum Grundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze materielle Schranken der Verfassungsgebung sein können.
Volksinitiativen haben in jüngster Vergangenheit Resultate hervorgebracht, die aus staatsrechtlicher Perspektive nicht unproblematisch sind: Die demokratische Legitimation eines Mehrheitsentscheids zur Annahme einer Volksinitiative kann unter Umständen in Frage gestellt werden. Eine Initiative kann der Idee des Rechtsstaats widersprechen oder sie kann mit Völkerrecht unvereinbar sein. Basierend auf einer Auslegeordnung solcher potenzieller «Schwächen» des Instituts Volksinitiative in seiner heutigen Ausgestaltung diskutiert und würdigt Dr. Christian Hofer Möglichkeiten zur Optimierung der Schweizer Volksinitiative.
Das am 1. Januar 2011 in Kraft tretende revidierte Lugano-Übereinkommen (revLugÜ) enthält einen gegenüber dem LugÜ erweiterten Begriff des «Gerichts», der auch Verwaltungsbehörden erfassen kann. Dieser Umstand entfacht die Diskussion von neuem, ob ein unwidersprochener Zahlungsbefehl im revidierten Lugano-Übereinkommen den Gerichtsstandsbestimmungen dieses Übereinkommens unterstehe, ja sogar im Ausland anerkannt und vollstreckt werden könne. RA Prof. Dr. Rodrigo Rodriguez und Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz vertreten die Ansicht, dass der neuen Bestimmung (wie der Fragestellung insgesamt) keine derartige Tragweite zukommt und der unwidersprochene Zahlungsbefehl nicht als «Entscheid» im Sinne des revLugÜ gelten kann. Folglich wird beim Erlass des Zahlungsbefehls (weiterhin) keine Zuständigkeitsprüfung anhand des revLugÜ vorzunehmen sein.
Foundation Governance ist ein junger Begriff. Der Beitrag von RA Dr. Thomas Sprecher, LL.M., beleuchtet seine Entstehung aus der Corporate Governance-Diskussion. Foundation Governance hat in den letzten zehn Jahren weltweit Niederschlag in zahlreichen Codes gefunden, die hier aufgelistet werden. Der Artikel zeichnet sodann die Foundation Governance-Diskussion in der Schweiz nach und stellt den Swiss Foundation Code 2009 vor. Weiter wird das Verhältnis von Foundation Governance zum Recht untersucht. Schliesslich werden die Leistungen von Foundation Governance ihren Grenzen und Gefahren gegenübergestellt, und in einem Ausblick werden Ansätze zur Weiterentwicklung namhaft gemacht.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Nils Güggi | Thomas Schneider | |
Verlagsleiter Weblaw AG | Projektleiter Jusletter |