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Wirtschaftsrecht ist «sexy»…

Liebe Leserinnen und Leser
 
Der obige Titel ist – ganz bewusst – etwas provokant und provozierend; irgendwie muss man ja die Leser zum Lesen bringen, und ein «Teaser» (oder wirtschaftsrechtlich: ein «Lockvogel») erscheint dazu nicht unpassend..!
 
Wirtschaftsrecht mag zwar nicht «sexy» sein, soviel sei eingeräumt, aber es ist ganz bestimmt nicht eintönig oder langweilig, wie dies lange Zeit viele Laien oder selbst Jus-Studenten dachten (und allenfalls weiterhin denken). Wirtschaftsrecht ist spannend und aktuell, was nicht zuletzt die Berichterstattung in den Medien während den letzten Jahren belegt. Und selbst das nicht-juristische «Publikum» interessiert’s:
 
Denn wer hätte jemals gedacht, dass am Stammtisch nicht allein über die Eishockey-Finals und die Champions League, sondern ebenfalls über Déchargen und Doppelbesteuerungsabkommen diskutiert wird. Die Welt ändert sich, und dies sollte nicht allein Wirtschaftsführern und Behördenvertretern, sondern vermehrt auch Professoren bewusst werden...
 
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Und nunmehr zum seriösen Teil: Sie haben die Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter vor sich, die dem Wirtschaftsrecht gewidmet ist. Sie beinhaltet eine Vielzahl von wissenschaftlichen Beiträgen, welche in der Folge kurz dargelegt werden.
RA Dr. Jean-Marc Schaller stellt die Frage, ob die Einführung eines erstinstanzlichen Bundeskapitalmarktgerichts in der Schweiz sinnvoll wäre. Speziell aufgrund der Komplexität und Interdiszipliniertheit des schweizerischen Kapitalmarktrechts befürwortet der Autor eine Entscheidbehörde, welche über fundiertes Wissen in den spezifischen Fachgebieten verfügt. Ein sog. erstinstanzliches Bundeskapitalmarktgericht dürfte auch wesentlich zur Verfahrensökonomie beitragen.
 
Mit dem Thema Staatsfonds beschäftigt sich PD Dr. Myriam Senn, LL.M. Staatsfonds haben insbesondere während der Finanzkrise willkommene Kapitalquellen für Banken in Schwierigkeiten gebildet. Die Autorin, welche einen umfassenden Überblick über die heutige Lage dieser Staatsfonds vermittelt, erwägt nebst  der Darlegung von Regulierungsansätzen auf nationaler und internationaler Ebene auch Lösungsvorschläge und zeigt diverse Interessen-Schnittstellen zwischen den Geber- und den Nehmerländern auf.
 
RA Dr. Daniela Koenig, LL.M., setzt sich mit der geplanten Revision der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs auseinander. Dabei werden sowohl die Ausdehnung des Tatbestandes von Insidern wie auch die Überführung dieses Tatbestandes vom Strafgesetzbuch ins Börsengesetz diskutiert. Die Autorin zeigt auf, wie sich durch die geplante Revision die schweizerische Regelung der Marktmissbrauchs-Richtlinie der EU und den rechtlichen Rahmenbedingungen weiterer Finanzzentren annähern würde, was zu einer Stärkung des Anlegervertrauens und zur Verbesserung der Reputation des schweizerischen Finanzplatzes beitragen dürfte. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende April 2010 ab.
 
In seinem Beitrag setzt sich RA Philipp do Canto mit der Bankensanierung nach Brüsseler Art auseinander. Untersucht werden Aspekte der Behandlung der fortwährenden staatlichen Rettungsmassnahmen nach geltendem Recht. Besonderes Augenmerk verdient dabei, dass sich die Grundlage für die Beurteilung der Rettungsmassnahmen in einer einzelnen Ausnahmebestimmung des europäischen Gemeinschaftsvertrages findet.
 
Der Beitrag von Pascal Zysset, der eine ausgezeichnete Masterarbeit beim Unterzeichner war, widmet sich dem brisanten Thema der Bonuszahlungen an Verwaltungsräte. Heute in aller Munde und vielerorts mit Unverständnis aufgefasst, zeigt der Autor den heute geltenden rechtlichen Rahmen für die Leistung eben solcher Bonuszahlungen auf und zieht dabei die laufenden Bestrebungen seitens der FINMA und der Gesetzgebung mit ein.
 
Christophe Scheidegger eröffnet mit seinem Beitrag «Tracking Stocks», der ebenfalls eine hervorragende und originelle Masterarbeit beim Unterzeichner war, einen Einblick in diese in der Schweiz noch unbekannte Beteiligungsform an einer Aktiengesellschaft. Tracking Stocks definieren sich dadurch, dass ihre Vermögensrechte auf einen Unternehmensteil beschränkt sind, während die rechtliche Einheit des emittierenden Unternehmens unberührt bleibt. Der Autor macht sich Gedanken über die Realisierbarkeit von Tracking Stocks-Aktionären in der Schweiz sowie gegebenenfalls über deren Rechtsstellung.
 
Beim Kurzbeitrag des Unterzeichnenden betreffend «Steuerkriege» gegen die Schweiz handelt es sich in erster Linie um rechtspolitische Ausführungen zu einem äusserst aktuellen Thema – der Beitrag ist (wie das Referat, auf dem er beruht) in Englisch.
 
Ich bedanke mich herzlich beim Weblaw-Team für seine Unterstützung.
 
Einen besonderen Dank schulde ich meiner Assistentin, Frau Rechtsanwältin Eva Velina Spicher Laederach, die bei dieser Ausgabe von Jusletter, aber auch bei zahlreichen anderen Aufsätzen und Referaten des Unterzeichners rat- und tatkräftig mitgewirkt hat; zwei Tage nach Publikation dieser Jusletter-Ausgabe verliere ich leider Eva Velina Spicher Laederach, die nach Australien auswandert… alles Gute!
 
Ihnen allen wünsche ich eine spannende Lektüre dieser Jusletter-Schwerpunkt-Ausgabe.
 
Herzliche Grüsse

Prof. Dr. Peter V. Kunz 

Wissenschaftliche Beiträge
Pascal Zysset
Pascal Zysset
Abstract

An hitzigen Diskussionen zu Revisionsvorhaben im Bereich von Vergütungen fehlt es zurzeit nicht. In diesem Zusammenhang stellen sich anhand der geltenden Ordnung verschiedene aktienrechtliche Probleme. Vorliegend wird zum einen auf die Kompetenz und das Verfahren zur Festsetzung von Bonuszahlungen eingegangen, zum anderen wird aber auch dargestellt, welche Mittel zur Begrenzung dieser zur Verfügung stehen. Bei einem Thema solcher Aktualität dürfen dabei Erläuterungen zu laufenden Bestrebungen seitens der FINMA und seitens der Gesetzgebung nicht fehlen.

Christophe Scheidegger
Abstract

Das innovative Finanzierungsinstrument der Tracking Stocks ist dem schweizerischen Aktienrecht unbekannt. Es verschafft einem Unternehmen die Möglichkeit, Aktien eines einzelnen Unternehmensteils herauszugeben, ohne die rechtliche Einheit des Unternehmens aufgeben zu müssen. Der vorliegende Beitrag untersucht die rechtlichen Hürden, die sich bei der Einführung von Tracking Stocks nach geltendem Recht stellen.

Beiträge
Peter V. Kunz
Peter V. Kunz
Abstract

Kürzlich hielt die Swedish Swiss Chamber of Commerce zusammen mit der Schwedischen Botschaft in Zürich eine Konferenz betreffend Rechts- und Steuerfragen, an welcher vier Redner (EU-Botschafter Dr. Michael Reiterer; Prof. Mattias Dahlberg, Universität Uppsala; Herr Claude-Alain Margelisch, stellvertretender Geschäftsführer der Schweizerischen Bankiervereinigung sowie Prof. Peter V. Kunz, Direktor des Instituts für Wirtschaftsrecht an der Universität Bern) auftraten. Im Folgenden findet sich der Text, welcher dem Autor als Grundlage für seine Rede gedient hat. Die erst nachträglich eingefügten Fussnoten sollen dem Leser für ein vertieftes Verständnis dienen.

Philipp do Canto
Philipp do Canto
Abstract

Im Zuge der Bankenkrise sind staatliche Stützungsmassnahmen unter hohem Einsatz öffentlicher Gelder zum Alltag geworden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen ihre Finanzmarkt-Subventionen indes der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorlegen. Bezeichnend ist dabei, dass die Grundlage für die Beurteilung der Rettungsmassnahmen in einer einzelnen Ausnahmebestimmung des europäischen Gemeinschaftsvertrags besteht. Vormals kaum beachtet, hat sich diese beihilferechtliche Bestimmung zum Angelpunkt eines besonderen europäischen Bankensanierungsrechts entwickelt.

Daniela Koenig
Abstract

Im Rahmen der geplanten Revision der Börsendelikte und des Marktmissbrauchs soll auch das bisweilen als «Papiertiger» bezeichnete Insiderverbot neu geregelt werden. Im kürzlich vorgelegten Gesetzesentwurf schlägt der Bundesrat eine inhaltliche Anpassung der Insiderstrafnorm und eine Straffung des Verfahrens vor. Das im Strafgesetzbuch verankerte Insiderverbot soll neu ins Börsengesetz integriert werden. Zuständig für die Verfolgung und Beurteilung von Börsendelikten wären künftig Bundesanwaltschaft und Bundesstrafgericht. Zur Diskussion steht ferner die Ausdehnung des aufsichtsrechtlichen Verbots des Marktmissbrauchs auf Nichtbeaufsichtigte. Die Vernehmlassungsfrist läuft Ende April ab.

Jean-Marc Schaller
Jean-Marc Schaller
Abstract

Schweizerisches Kapitalmarktrecht gilt gemeinhin als ein interdisziplinäres und daher besonders komplexes Rechtsgebiet. Ein fundiertes Verständnis der sich aus den Bereichen des Kapitalmarktes ergebenden Rechtsprobleme setzt sowohl spezifische Fachkenntnisse als auch Berufserfahrung voraus. Ein künftiges erstinstanzliches Bundeskapitalmarktgericht würde einerseits einen Beitrag zur Verfahrensökonomie leisten und andererseits durch sachkundige Entscheide deren Akzeptanz unter den Marktteilnehmern erhöhen.

Myriam Senn
Myriam Senn
Abstract

Während der Finanzkrise haben die Staatsfonds willkommene Kapitalquellen für Banken in Schwierigkeiten gebildet. Als Staatsgelder stellen ihre Investitionen in der Tat eine Form von grenzüberschreitender Nationalisierung dar. Unter rechtlichen Gesichtspunkten müssen sie sowohl aus Sicht der Geber- als auch der Empfängerländer in Betracht gezogen werden. Mit dem vorliegenden Beitrag wird die Gesamtlage skizziert.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Geheule eines Hundes in Goumoens-la-Ville im Kanton Waadt kostet dessen Besitzer eine Geldstrafe von 1'000 Franken. Das Bundesgericht bestätigt damit das Urteil des erstinstanzlichen Bezirksgerichts. (Urteil 6B_831/2009) (ts)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Die SBB verstösst mit ihrer aktuellen Praxis zur Höchstarbeitszeit an sieben aufeinander folgenden Arbeitstagen gegen das Gesetz. Laut Bundesverwaltungsgericht darf der Tagesdurchschnitt auch dann nicht mehr als neun Stunden betragen, wenn freie Tage dazwischen liegen. (Urteil B-5775/2009)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Gerhard Ulrich, der Präsident des Vereins «Aufruf ans Volk», ist vom Bundesstrafgericht in Bellinzona von der Anklage der Nötigung freigesprochen worden. Seine Protestaktionen gegen zwei Bundesrichter waren somit rechtmässig.

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Nur die Umsetzung des UBS-Abkommens zwischen der Schweiz und den USA gewährleistet, dass der Rechts- und Souveränitätskonflikt mit den USA beigelegt, die Herausgabe von Kundendaten im Rahmen eines rechtsstaatlichen Verfahrens erfolgt und Risiken für die schweizerische Volkswirtschaft vermieden werden. Der Bundesrat hat deshalb am 14. April 2010 zuhanden des Parlaments die Botschaft zur Genehmigung des revidierten UBS-Abkommens verabschiedet. Er hat zudem beschlossen, dem Parlament den Entwurf zu einem Bundesbeschluss vorzulegen, um die mit dem Amtshilfeverfahren anfallenden Kosten der UBS aufzuerlegen.

Jurius
Abstract

Der Nachrichtendienst will dem Eidgenössischen Untersuchungsrichter die Identität einer Person nicht bekannt geben, die Angaben im Fall des sogenannten Rütli-Bombers gemacht hatte. Untersuchungsrichter Hansjakob Baumgartner ist deshalb an den Gesamtbundesrat gelangt.

Jurius
Abstract

Wer sich beruflich neu orientiert, soll die Kosten für die Ausbildung von den Steuern abziehen können – und zwar auch dann, wenn die Umschulung freiwillig erfolgt. Dies gilt auch für Weiterbildungskosten, die dem beruflichen Aufstieg dienen.

Jurius
Abstract

National- und Ständerat haben sich darauf geeinigt, die Bücherpreise wieder zu regulieren. Ob die verbindlichen Preise auch für im Internet bestellte Bücher und den traditionellen Versandhandel gelten sollen, bleibt umstritten.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgabe des Nationalrats (WAK-N) entschied am 13. April 2010, ihrem Rat mit 14 gegen 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen die angepassten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Dänemark, Frankreich, Grossbritannien, Mexiko und den USA zur Annahme zu empfehlen.

Jurius
Abstract

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) möchte, dass die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in einem Integrationsrahmengesetz geregelt wird. Mit einem solchen Gesetz soll die Praxis vereinheitlicht werden.

Jurius
Abstract

Der Bund soll für den Sportunterricht an Volks- und Mittelschulen die Mindestlektionenzahl festlegen. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) will diese Kompetenz nicht den Kantonen belassen, wie es der Bundesrat im Sportförderungsgesetz vorgeschlagen hatte.