Höchstarbeitszeit: Praxis der SBB ist gesetzeswidrig
BVGer – Die SBB verstösst mit ihrer aktuellen Praxis zur Höchstarbeitszeit an sieben aufeinander folgenden Arbeitstagen gegen das Gesetz. Laut Bundesverwaltungsgericht darf der Tagesdurchschnitt auch dann nicht mehr als neun Stunden betragen, wenn freie Tage dazwischen liegen. (Urteil B-5775/2009)
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