Jusletter

Notrecht in Krisenlagen: Bundesrat sieht kaum Handlungsbedarf

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Landesverteidigung. Militärrecht. Notstand
  • Zitiervorschlag: Jurius, Notrecht in Krisenlagen: Bundesrat sieht kaum Handlungsbedarf, in: Jusletter 26. April 2010
Der Bundesrat sieht kaum Handlungsbedarf, an den Regeln über seine Kompetenzen in Krisenlagen etwas zu ändern. Er widersetzt sich den Vorschlägen der Staatspolitischen Kommission aber nicht grundsätzlich, die Notrechts-Befugnisse des Bundesrats in einem Gesetz zu regeln.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.