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Kritische Bemerkungen zur Vereinbarung von santésuisse und H+

Christian Peter
Christian Peter
Rechtsgebiete:

Gesundheitsrecht, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung

Zitiervorschlag: Christian Peter, Kritische Bemerkungen zur Vereinbarung von santésuisse und H+, in: Jusletter 29. August 2011

Die «Vereinbarung über ergänzende Anwendungsmodalitäten bei der Einführung der Tarifstruktur ‹SwissDRG› zwischen H+ Spitäler der Schweiz und santésuisse» sollte ab 2012 den Datenfluss zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern regeln. Von einer verhältnismässigen Datenweitergabe kann nicht gesprochen werden.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Regelungen der Vereinbarung
    • 1.1. Grundsatz
    • 1.2. Patienteninformation
    • 1.3. Übermittlung der abrechnungsrelevanten Daten bei der Rechnungsstellung
    • 1.4. Ausnahmefall: Übermittlung der medizinischen Daten an den Vertrauensarzt
    • 1.5. Schlussbestimmungen
  • 2. Rechtliche Würdigung
    • 2.1. Vereinheitlichung nicht erreicht
    • 2.2. Patienteninformation
    • 2.3. Übermittlung der Diagnose- und Prozedurencodes als Standard
    • 2.4. Übermittlung der Diagnose- und Prozedurencodes an den Vertrauensarzt
    • 2.5. Unterscheidung von medizinischen und administrativen Daten
    • 2.6. Art der Übermittlung der Daten an die Krankenversicherer
    • 2.7. Datenbearbeitung und deren Aufbewahrung bei den Krankenversicherern
  • 3. Fazit
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