Jean Perrenoud |
Institut für Gesundheitsrecht Universität Neuchâtel |
Abstract
Der Beitrag geht unter Berücksichtigung der Problematik des Schwangerschaftsabbruchs der Frage nach, wann das Leben im juristischen Sinne beginnt beziehungsweise ab welchem Zeitpunkt seiner Entwicklung dem Menschen ein subjektives Lebensrecht zusteht. Nach einem historischen Rückblick, der auf die schon immer dagewesene Vielfalt der Perspektiven eingeht, werden verschiedene Positionen in der philosophischen Literatur, der juristischen Lehre und der Rechtsprechung dargestellt. Schliesslich wird für die extrauterine Lebensfähigkeit als entscheidende Zäsur für den subjektiv-rechtlichen Lebensschutz plädiert.
Abstract
Die zunehmende Nutzung des menschlichen Leichnams innerhalb wie ausserhalb der Medizin erzwingt eine Grundlagenreflexion auf dessen Rechtsnatur. Dabei gilt es die Frage zu prüfen, ob der Leichnam als Sache gelten solle. Im Dialog zwischen Rechtswissenschaft und Philosophie werden im Folgenden wesentliche Probleme einer sachenrechtlichen Qualifizierung unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Kommerzialisierungsbestrebungen erörtert. Schliesslich wird eine Lösung vorgeschlagen, die beansprucht, die personale Perspektive auf den Leichnam angemessen in die rechtliche Subsumtion zu integrieren, um eine ganzheitliche Lösung zu erzielen.
Abstract
Aus medizinischer Sicht unterscheidet sich die Transplantation von hämatopoetischen Stammzellen (HSCT) aufgrund immunologischer und epidemiologischer Merkmale stark von der Organtransplantation. Trotzdem wird sie oft in einem Zug mit der Letzteren genannt. Diese normative Gleichstellung ist jedoch sehr problematisch. Mit der Untersuchung der Spendevoraussetzungen möchten die Autoren die Notwendigkeit der Entwicklung eines angemessenen ethischen und rechtlichen Rahmens zur Förderung der HSCT hervorheben. (jp)
Abstract
«Arzthaftung hat Konjunktur». Mit diesem Einleitungssatz bringt Christian Katzenmeier in seinem Aufsatz «Arzthaftpflicht in der Krise – Entwicklungen, Perspektiven, Alternativen» die Entwicklung im Arzthaftpflichtrecht auf den Punkt (MedR (2011) 29: 201–216). Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, dass Entscheide des deutschen Bundesgerichtshofes zum Arzthaftpflichtrecht eine wertvolle Orientierungshilfe für die Praxis darstellen können.
Abstract
Der sog. Myozyme-Entscheid des Bundesgerichts hat grosse Auswirkungen gezeigt. Das Bundesgericht erklärt, dass das Medikament zu teuer ist und nicht genug Wirkung erzielt, so dass die Krankenkasse die Kosten nicht tragen muss. Es geht nicht nur ausdrücklich auf die Frage der Rationierung aus wirtschaftlichen Gründen ein, sondern bezieht sich auch auf numerische Grenzen. Ohne einen fixen Grenzwert festzusetzen, verweist das Bundesgericht auf die Kosten-Nutzen-Analyse und die Berechnungsmethode QALY. Diese Methode ist aber zur Bewertung und zum Vergleich von Behandlungsarten sowohl wissenschaftlich als auch ethisch umstritten. (sk)
Abstract
Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin (NEK-CNE) veröffentlichte im Mai 2011 ihre Stellungnahme Nr. 17/2011 zum Thema Patientenverfügung im neuen Erwachsenenschutzrecht. Die Patientenverfügung bietet die Möglichkeit, das aus ethischer Sicht zentrale Recht auf autonome Entscheidungen in medizinischen Belangen in eine Situation hinein zu verlängern, in der eine Person urteilsunfähig geworden ist. Die NEK-CNE begrüsst diese Möglichkeit, insbesondere auch für Menschen mit Demenz. Demenz ist kein Hindernis für eine gültige Patientenverfügung, so die zentrale Aussage der Kommission.
Abstract
Der Autor untersucht die vom schweizerischen und französischen Recht gefundenen Lösungen zum Vertrag zwischen Arzt und Patienten und führt aus, dass das Prinzip der informierten Einwilligung in einen medizinischen Eingriff im Wesentlichen eine rechtliche Konstruktion des Westens ist. Das ivorische Gesetz sollte sich, um der Realität in Afrika gerecht zu werden, auf eine andere Art der Einwilligung konzentrieren. (jp)
Abstract
Bereits seit längerer Zeit beschäftigt sich die Schweiz mit der Frage der rechtlichen Zulassung der Präimplantationsdiagnostik. Gegenwärtig befindet sich der zweite Regelungsentwurf in der Vernehmlassung. Aber nicht nur die Schweiz tut sich schwer auf der Suche nach einer Regelung im Spannungsfeld von Elterninteressen und Embryonenschutz. Auch Deutschland hat lange um die (begrenzte) Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik gerungen, welche schliesslich am 7. Juli 2011 vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Die vorliegende Untersuchung analysiert den Entwurf des Bundesrates vom Mai 2011 und vergleicht ihn mit der vorgesehenen Regelung in Deutschland.
Abstract
Die «Vereinbarung über ergänzende Anwendungsmodalitäten bei der Einführung der Tarifstruktur ‹SwissDRG› zwischen H+ Spitäler der Schweiz und santésuisse» sollte ab 2012 den Datenfluss zwischen den Spitälern und den Krankenversicherern regeln. Von einer verhältnismässigen Datenweitergabe kann nicht gesprochen werden.
Abstract
Wie sind die Problemfelder der Schwangerschaft und der Geburt aus rechtlicher, ethischer und sozialer Sicht zu beurteilen? Die Autorin rezensiert das von Dominique Manaï, Claudine Burton-Jeangros und Bernice Elger herausgegeben Werk. (sk)
Abstract
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grundlage von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Umfasst ist die Periode vom 1. Januar 2011 bis zum 30. Juni 2011.
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BGer – Seine ungerechtfertigten Anschuldigungen gegen mehrere Berufskollegen haben für einen Walliser Anwalt die Streichung aus dem Anwaltsregister zur Folge. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des streitbaren Advokaten abgewiesen. (BGE 2C_187/2011)
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BGer – Die Gemeinde Davos muss einer Immobilienfirma auf Geheiss des Bundesgerichts 302’000 Franken zurückzahlen, die sie 2009 als Lenkungsabgabe auf den Bau von Zweitwohnungen erhoben hatte. Offen ist der Ausgang weiterer ähnlicher Fälle. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_114/2011)
Abstract
BGer – Ein unter dem Verdacht des gewerbsmässigen Handels mit Ephedrin stehender Inder bleibt inhaftiert bis zu seiner Auslieferung an die USA. Der am 11. Mai 2011 in einem Genfer Hotel gefasste Mann hatte seine Freilassung gefordert. (Urteil 1C_333/2011 und 1C_307/2011) (sk)
Abstract
BGer – Das geplante Bergrestaurant auf der Glarner Bischofalp kann gebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Sportbahnen Elm AG (SBE) abgewiesen, die das Projekt verhindern wollte. (Urteil 1C_533/2010)
Abstract
BVGer – Laut Bundesverwaltungsgericht verletzt Griechenland im Asylbereich seine völkerrechtlichen Verpflichtungen. Asylsuchende, für die gemäss Dublin-Abkommen eigentlich Griechenland zuständig wäre, dürfen deshalb nur in Ausnahmefällen dorthin zurückgewiesen werden. (Urteil D-2076/2010)
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Unternehmen, die mit dem Export heikler Güter gegen Bestimmungen des Bundes verstossen, können künftig härter bestraft werden. Der Bundesrat hat am 24. August 2011 beschlossen, die Güterkontrollverordnung zu verschärfen.
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Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) hat die Detailberatung über die Vorlage zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes, die sich auf die Siedlungsentwicklung beschränkt, abgeschlossen. Sie rät dem Nationalrat, der sich in der Herbstsession mit diesem Geschäft befassen wird, den Entwurf des Erstrates in mehreren Punkten zu ändern. So will sie u.a. ein neues Raumplanungsinstrument, den Flächenausgleich, einführen.
Abstract
Das heute von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlichte Rundschreiben «Ratingagenturen» regelt die Anerkennung von Instituten, die Ratings zur aufsichtsrechtlichen Verwendung erstellen dürfen. Mit dem totalrevidierten Rundschreiben werden die Anforderungen der FINMA an Ratingagenturen neu für verschiedene Aufsichtsbereiche der FINMA festgelegt und die Voraussetzungen zur Anerkennung vereinheitlicht. Es tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.