Beiträge

Abgrenzung der zulässigen antizipierten Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis im Zivilprozess

Philipp Haberbeck
Philipp Haberbeck
Rechtsgebiete:

Zivilprozessrecht

Zitiervorschlag: Philipp Haberbeck, Abgrenzung der zulässigen antizipierten Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis im Zivilprozess, in: Jusletter 3. Februar 2014

Auch nach Inkrafttreten der ZPO setzt das Bundesgericht seine konstante Praxis fort, dass eine antizipierte Beweiswürdigung durch die kantonalen Sachrichter grund­sätzlich zulässig ist. Im Beitrag wird die Frage beleuchtet, wie das Bundesgericht bezüglich Zivilverfahren die zulässige richter­liche antizipierte Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Be­weis abgrenzt. Zudem legt der Autor abschliessend seinen Standpunkt hinsichtlich der in der Lehre nicht unumstrittenen Frage der Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung dar.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Formale Voraussetzung der zulässigen richterlichen antizipierten Beweiswürdigung
  • 3. Wann greift das Bundesgericht in die antizipierte Beweiswürdigung der kantonalen Vorinstanz ein?
    • 3.1 Vorbehalt der Willkür: Allgemeines
      • a. Willkürbegriff betreffend die antizipierte Beweiswürdigung
      • b. Vorgehen des Bundesgerichts bei der Willkürprüfung
    • 3.2 Mögliche Konstellationen im Besonderen
      • a. Vom Bundesgericht als willkürlich qualifizierte antizipierte Beweiswürdigungen
      • b. Vom Bundesgericht als nicht willkürlich qualifizierte antizipierte Beweiswürdigungen
  • 4. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Für Campus registrieren? Mehr dazu
Login Poster