Liebe Leserinnen und Leser
Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 11. November 2013 gilt die absolute Empfangstheorie sowohl für die rechtzeitige Zustellung der Kündigung eines Mietvertrages als auch für den Empfang der Kündigung i.S.v. Art. 273 Abs. 2 lit a OR. Nach dieser Bestimmung löst der Empfang der Kündigung eine dreissigtägige Frist für das Einreichen eines Mieterstreckungsbegehrens aus. Gleich zwei Besprechungen widmen sich diesem Fall. Prof. Dr. Thomas Koller analysiert den Entscheid mit Blick auf das methodische Vorgehen des Bundesgerichts und hält dieses für problematisch. PD Dr. Harald Bärtschi und Ruedi Ackermann hingegen befassen sich vertieft mit materiellen Fragen, die das Urteil aufwirft. Ihrer Meinung nach steht das Urteil im Widerspruch zur herrschenden Lehre und in einem Spannungsverhältnis zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichts, welche Ausnahmen von der absoluten Empfangstheorie vorsieht – dadurch schaffe das Urteil Rechtsunsicherheit.
Daniel Donauer widmet sich den Besonderheiten bei Bauimmissionen. Er betrachtet in diesem Zusammenhang den neu geschaffenen Art. 679a ZGB, welcher die rechtmässige Bewirtschaftung des Grundstücks und damit einhergehende Schadensfälle regelt.
Die Mediation auf Bundesebene wurde bereits 2007 eingeführt. Sandy Gallay wirft einen Blick auf mögliche Alternativen für die Mediation bei Minderjährigen. Insbesondere betrachtet sie die in Belgien durchgeführte «restaurative Beratungsgruppe», ein erweitertes Mediationsverfahren.
Philipp Haberbeck beleuchtet die Frage, wie das Bundesgericht bezüglich Zivilverfahren die zulässige richterliche antizipierte Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis abgrenzt.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |