Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Bei allem gebotenen Respekt vor dem Bundesgericht: Bisweilen judiziert unser höchstes Gericht in methodisch problematischer Weise, so vor kurzem in einem mietrechtlichen Fall, bei dem es um die Frage ging, wann die dreissigtägige Frist für das Einreichen eines Mieterstreckungsbegehrens gemäss Art. 273 Abs. 2 lit. a OR zu laufen beginnt.

Abstract
Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid (Urteil des Bundesgerichts 4A_471/2013 vom 11. November 2013) richtet sich nicht nur die rechtzeitige Zustellung der Kündigung eines Mietvertrags nach der absoluten Empfangstheorie, sondern auch der Empfang der Kündigung i.S.v. Art. 273 Abs. 2 lit. a OR, welcher die Frist von 30 Tagen für die Einreichung eines Erstreckungsbegehrens auslöst. Dasselbe dürfte für die analoge Frist zur Anfechtung einer Kündigung gemäss Art. 273 Abs. 1 OR gelten. Holt der Empfänger das eingeschrieben zugesandte Kündigungsschreiben nicht oder bloss verzögert bei der Post ab, ist somit in der Regel bereits der erste Tag der Abholfrist für die Fristberechnung massgeblich. Das nicht zur amtlichen Publikation vorgesehene, äusserst knapp begründete Urteil widerspricht der herrschenden Lehre und schafft Rechtsunsicherheit.
Abstract
Der neu geschaffene Art. 679a ZGB bezieht sich auf die rechtmässige Bewirtschaftung des Grundstücks und damit einhergehenden Schadensfällen. Demnach sollen die üblichen Rechtsbehelfe des Art. 679 ZGB unter den Voraussetzungen von Art. 679a ZGB auf die Schadenersatzklage reduziert werden. Die Auswirkungen des neuen Art. 679a ZGB, gerade hinsichtlich der Behandlung von Bauimmissionen, bilden die Grundlage des Aufsatzes.
Abstract
Die Mediation im Jugendstrafrecht wurde am 1. Januar 2007 auf Bundesebene eingeführt. Nach fast siebenjähriger Anwendung lohnt es sich, einen Blick auf eine Alternative zu diesem Verfahren, nämlich auf die restaurative Beratungsgruppe nach dem Vorbild der in Belgien für Minderjährige geltenden Rechtsvorschriften, zu werfen. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Mediation sowohl in Bezug auf die Teilnehmer als auch auf die Ziele, die damit verfolgt werden. (bk)
Abstract
Auch nach Inkrafttreten der ZPO setzt das Bundesgericht seine konstante Praxis fort, dass eine antizipierte Beweiswürdigung durch die kantonalen Sachrichter grundsätzlich zulässig ist. Im Beitrag wird die Frage beleuchtet, wie das Bundesgericht bezüglich Zivilverfahren die zulässige richterliche antizipierte Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis abgrenzt. Zudem legt der Autor abschliessend seinen Standpunkt hinsichtlich der in der Lehre nicht unumstrittenen Frage der Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung dar.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht besteht darauf, dass eine fürsorgerische Klinikunterbringung nur angeordnet werden darf, wenn die betroffene Person für sich selber oder für Dritte eine konkrete Gefahr darstellt. Bloss finanzielle Risiken genügen nicht. (Urteil 5A_872/2013)
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BGer – Personen, die von der Polizei während mehrerer Stunden festgenommen werden, um unbewilligte Demonstrationen nach einer 1. Mai-Feier zu verhindern, haben Anspruch auf unmittelbare Anrufung eines Richters. Das Bundesgericht heisst Beschwerden von drei betroffenen Personen teilweise gut und überweist die Angelegenheit an das Zwangsmassnahmengericht zur materiellen Beurteilung. (Urteile 1C_350/2013, 1C_352/2013 und 1C_354/2013)
Abstract
BGer – Der tödliche Unfall einer Zürcher Schülerin bei einem River-Rafting-Ausflug auf der Saane hat definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern gegen die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung abgewiesen. (Urteil 6B_165/2013)
Abstract
BGer – Die Verurteilung zweier Polizisten nach einem Unfall in einer Kaserne in Oberdorf (NW) 2009 wurde bestätigt. Ein Polizist aus dem Kanton Basel-Stadt wurde während eines Kurses über Sprengstoff getötet. (Urteil 6B_604/2012) (sk)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht bestätigte den Freispruch eines ehemaligen Direktors der Handels- und Fachmittelschule Siders. Eine belästigte Lehrerin hatte Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und forderte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. (Urteile 6B_675/2013 und 6B_687/2013) (sk)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. Januar 2014 mehrere gegen den Ausbau der Nordumfahrung Zürich erhobene Beschwerden teilweise gutgeheissen. Es verpflichtet das ASTRA insbesondere dazu, eine 100m lange Überdeckung der westlichen Tunnelportale am Gubrist detailliert zu prüfen. (Urteil A-1251/2012)
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Im Herbst 2013 beschloss das Parlament zusätzliche Massnahmen, um die Bevölkerung noch besser vor Eisenbahnlärm zu schützen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen per 1. März 2014 in Kraft gesetzt.
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Das Verfahren für die Beantragung einer Identitätskarte bei der Wohnsitzgemeinde wird modernisiert. Das heutige Verfahren mit Papierformularen wird bis Ende 2014 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) abgeschlossen.
Abstract
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2014 die Botschaft zur Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der ATT setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und der Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.