Liebe Leserinnen und Leser
 
Gemäss Urteil des Bundesgerichts vom 11. November 2013 gilt die absolute Empfangstheorie sowohl für die rechtzeitige Zustellung der Kündigung eines Mietvertrages als auch für den Empfang der Kündigung i.S.v. Art. 273 Abs. 2 lit a OR. Nach dieser Bestimmung löst der Empfang der Kündigung eine dreissigtägige Frist für das Einreichen eines Mieterstreckungsbegehrens aus. Gleich zwei Besprechungen widmen sich diesem Fall. Prof. Dr. Thomas Koller analysiert den Entscheid mit Blick auf das methodische Vorgehen des Bundesgerichts und hält dieses für problematisch. PD Dr. Harald Bärtschi und Ruedi Ackermann hingegen befassen sich vertieft mit materiellen Fragen, die das Urteil aufwirft. Ihrer Meinung nach steht das Urteil im Widerspruch zur herrschenden Lehre und in einem Spannungsverhältnis zur bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichts, welche Ausnahmen von der absoluten Empfangstheorie vorsieht – dadurch schaffe das Urteil Rechtsunsicherheit.
 
Daniel Donauer widmet sich den Besonderheiten bei Bauimmissionen. Er betrachtet in diesem Zusammenhang den neu geschaffenen Art. 679a ZGB, welcher die rechtmässige Bewirtschaftung des Grundstücks und damit einhergehende Schadensfälle regelt.
 
Die Mediation auf Bundesebene wurde bereits 2007 eingeführt. Sandy Gallay wirft einen Blick auf mögliche Alternativen für die Mediation bei Minderjährigen. Insbesondere betrachtet sie die in Belgien durchgeführte «restaurative Beratungsgruppe», ein erweitertes Mediationsverfahren.
 
Philipp Haberbeck beleuchtet die Frage, wie das Bundesgericht bezüglich Zivilverfahren die zulässige richterliche antizipierte Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Beweis abgrenzt.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande
Urteilsbesprechungen
Thomas Koller
Thomas Koller
Abstract

Bei allem gebotenen Respekt vor dem Bundesgericht: Bisweilen judiziert unser höchstes Gericht in methodisch problematischer Weise, so vor kurzem in einem mietrechtlichen Fall, bei dem es um die Frage ging, wann die dreissigtägige Frist für das Einreichen eines Mieterstreckungsbegehrens gemäss Art. 273 Abs. 2 lit. a OR zu laufen beginnt.

Harald Bärtschi
Harald Bärtschi
Ruedi Ackermann
Ruedi Ackermann
Abstract

Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid (Urteil des Bundesgerichts 4A_471/2013 vom 11. November 2013) richtet sich nicht nur die rechtzeitige Zustellung der Kündigung eines Mietvertrags nach der absoluten Empfangstheorie, sondern auch der Empfang der Kündigung i.S.v. Art. 273 Abs. 2 lit. a OR, welcher die Frist von 30 Tagen für die Einreichung eines Erstreckungsbegehrens auslöst. Dasselbe dürfte für die analoge Frist zur Anfechtung einer Kündigung gemäss Art. 273 Abs. 1 OR gelten. Holt der Empfänger das eingeschrieben zugesandte Kündigungsschreiben nicht oder bloss verzögert bei der Post ab, ist somit in der Regel bereits der erste Tag der Abholfrist für die Fristberechnung massgeblich. Das nicht zur amtlichen Publikation vorgesehene, äusserst knapp begründete Urteil widerspricht der herrschenden Lehre und schafft Rechtsunsicherheit.

Beiträge
Daniel Donauer
Daniel Donauer
Abstract

Der neu geschaffene Art. 679a ZGB bezieht sich auf die rechtmässige Bewirtschaftung des Grundstücks und damit einhergehenden Schadensfällen. Demnach sollen die üblichen Rechtsbehelfe des Art. 679 ZGB unter den Voraussetzungen von Art. 679a ZGB auf die Schadenersatzklage reduziert werden. Die Auswirkungen des neuen Art. 679a ZGB, gerade hinsichtlich der Behandlung von Bauimmissionen, bilden die Grundlage des Aufsatzes.

Sandy Gallay
Sandy Gallay
Abstract

Die Mediation im Jugendstrafrecht wurde am 1. Januar 2007 auf Bundesebene eingeführt. Nach fast siebenjähriger Anwendung lohnt es sich, einen Blick auf eine Alternative zu diesem Verfahren, nämlich auf die restaurative Beratungsgruppe nach dem Vorbild der in Belgien für Minderjährige geltenden Rechtsvorschriften, zu werfen. Dabei handelt es sich um eine erweiterte Mediation sowohl in Bezug auf die Teilnehmer als auch auf die Ziele, die damit verfolgt werden. (bk)

Philipp Haberbeck
Philipp Haberbeck
Abstract

Auch nach Inkrafttreten der ZPO setzt das Bundesgericht seine konstante Praxis fort, dass eine antizipierte Beweiswürdigung durch die kantonalen Sachrichter grund­sätzlich zulässig ist. Im Beitrag wird die Frage beleuchtet, wie das Bundesgericht bezüglich Zivilverfahren die zulässige richter­liche antizipierte Beweiswürdigung von der Verletzung des Rechts auf Be­weis abgrenzt. Zudem legt der Autor abschliessend seinen Standpunkt hinsichtlich der in der Lehre nicht unumstrittenen Frage der Zulässigkeit der antizipierten Beweiswürdigung dar.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht besteht darauf, dass eine fürsorgerische Klinikunterbringung nur angeordnet werden darf, wenn die betroffene Person für sich selber oder für Dritte eine konkrete Gefahr darstellt. Bloss finanzielle Risiken genügen nicht. (Urteil 5A_872/2013)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Personen, die von der Polizei während mehrerer Stunden festgenommen werden, um unbewilligte Demonstrationen nach einer 1. Mai-Feier zu verhindern, haben Anspruch auf unmittelbare Anrufung eines Richters. Das Bundesgericht heisst Beschwerden von drei betroffenen Personen teilweise gut und überweist die Angelegenheit an das Zwangsmassnahmengericht zur materiellen Beurteilung. (Urteile 1C_350/2013, 1C_352/2013 und 1C_354/2013)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Der tödliche Unfall einer Zürcher Schülerin bei einem River-Rafting-Ausflug auf der Saane hat definitiv keine strafrechtlichen Konsequenzen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Eltern gegen die Einstellung des Verfahrens wegen fahrlässiger Tötung abgewiesen. (Urteil 6B_165/2013)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Die Verurteilung zweier Polizisten nach einem Unfall in einer Kaserne in Oberdorf (NW) 2009 wurde bestätigt. Ein Polizist aus dem Kanton Basel-Stadt wurde während eines Kurses über Sprengstoff getötet. (Urteil 6B_604/2012) (sk)

Jurius
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bestätigte den Freispruch eines ehemaligen Direktors der Handels- und Fachmittelschule Siders. Eine belästigte Lehrerin hatte Berufung gegen die Entscheidung eingelegt und forderte eine Verurteilung wegen schwerer Körperverletzung. (Urteile 6B_675/2013 und 6B_687/2013) (sk)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat am 15. Januar 2014 mehrere gegen den Ausbau der Nordumfahrung Zürich erhobene Beschwerden teilweise gutgeheissen. Es verpflichtet das ASTRA insbesondere dazu, eine 100m lange Überdeckung der westlichen Tunnelportale am Gubrist detailliert zu prüfen. (Urteil A-1251/2012)

Medienmitteilungen
Jurius
Jurius
Abstract

Im Herbst 2013 beschloss das Parlament zusätzliche Massnahmen, um die Bevölkerung noch besser vor Eisenbahnlärm zu schützen. Der Bundesrat hat die entsprechenden Gesetzesänderungen per 1. März 2014 in Kraft gesetzt.

Jurius
Jurius
Abstract

Das Verfahren für die Beantragung einer Identitätskarte bei der Wohnsitzgemeinde wird modernisiert. Das heutige Verfahren mit Papierformularen wird bis Ende 2014 durch ein elektronisches Verfahren abgelöst. Der Bundesrat hat eine entsprechende Anpassung der Verordnung über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige (VAwG) abgeschlossen.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 29. Januar 2014 die Botschaft zur Genehmigung des Vertrags über den Waffenhandel (Arms Trade Treaty, ATT) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Der ATT setzt erstmals auf internationaler Ebene völkerrechtlich verbindliche Standards bei der Regelung und der Kontrolle des internationalen Handels mit konventionellen Waffen.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Februar 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.