Jusletter

Fristberechnung im Mietrecht

Rechtsunsicherheit infolge bundesgerichtlicher Anwendung der absoluten Empfangstheorie auf Erstreckungsbegehren

  • Autoren/Autorinnen: Harald Bärtschi / Ruedi Ackermann
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: Harald Bärtschi / Ruedi Ackermann, Fristberechnung im Mietrecht, in: Jusletter 3. Februar 2014
Gemäss einem neuen Bundesgerichtsentscheid (Urteil des Bundesgerichts 4A_471/2013 vom 11. November 2013) richtet sich nicht nur die rechtzeitige Zustellung der Kündigung eines Mietvertrags nach der absoluten Empfangstheorie, sondern auch der Empfang der Kündigung i.S.v. Art. 273 Abs. 2 lit. a OR, welcher die Frist von 30 Tagen für die Einreichung eines Erstreckungsbegehrens auslöst. Dasselbe dürfte für die analoge Frist zur Anfechtung einer Kündigung gemäss Art. 273 Abs. 1 OR gelten. Holt der Empfänger das eingeschrieben zugesandte Kündigungsschreiben nicht oder bloss verzögert bei der Post ab, ist somit in der Regel bereits der erste Tag der Abholfrist für die Fristberechnung massgeblich. Das nicht zur amtlichen Publikation vorgesehene, äusserst knapp begründete Urteil widerspricht der herrschenden Lehre und schafft Rechtsunsicherheit.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Sachverhalt
  • II. Beurteilung durch kantonale Instanzen
  • III. Erwägungen des Bundesgerichts
  • IV. Würdigung
  • 1. Absolute Empfangstheorie
  • a) Willenserklärungen
  • b) Willens- und Wissensmitteilungen
  • c) Abweichende Regeln
  • d) Gründe für absolute Empfangstheorie
  • e) Berücksichtigung der konkreten Umstände
  • 2. Relative Empfangstheorie
  • 3. Geltungsbereich der absoluten Empfangstheorie
  • 4. Ausnahmen von der absoluten Empfangstheorie
  • a) Einseitige Vertragsänderungen
  • b) Kündigungsandrohung infolge Zahlungsrückstand
  • c) Erstreckungsbegehren
  • i) Rechtsprechung
  • ii) Lehrmeinungen
  • d) Anfechtung der Kündigung
  • e) Weitere mögliche Ausnahmefälle
  • 5. Beurteilung
  • a) Absolute Empfangstheorie als Grundregel
  • b) Massgebliche Kriterien
  • c) Vorteile der relativen Empfangstheorie
  • d) Erfasste Bestimmungen
  • e) Keine generelle Geltung
  • V. Folgerungen

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