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Die Rechtsgrundlagen zum schweizerischen Bankgeheimnis

Marc-André Beat Schauwecker
Marc-André Beat Schauwecker
Beitragsarten:

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Rechtsgebiete:

Bankrecht

Zitiervorschlag: Marc-André Beat Schauwecker, Die Rechtsgrundlagen zum schweizerischen Bankgeheimnis, in: Jusletter 932

Es war einmal… das Bankgeheimnis. Die Schweiz ist weltweit bekannt für ihre Banken und das «Bankgeheimnis», welches erst per 1. März 1935 formell eingeführt wurde. Die Basis des Bankgeheimnisses liegt nicht allein im Strafrecht, sondern im Privatrecht, im Strafrecht sowie im Aufsichtsrecht. Auch das Datenschutzrecht ist relevant. Im nachfolgenden Beitrag wird eine kurze Übersicht über die verschiedenen Rechtsgrundlagen des schweizerischen Bankgeheimnisses gegeben, die auch als Grundlage für die weiteren Beiträge in der Schwerpunktausgabe dienen soll.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Entstehung des Bankgeheimnisses
  • II. Rechtliche Grundlagen
    • A. Bankgeheimnis im Zivilrecht
    • B. Bankgeheimnis im Strafrecht
    • C. Bankgeheimnis und Datenschutz
      • a) Allgemeines
      • b) Kundendaten ins Ausland liefern – Informationsaustausch
    • D. Bankgeheimnis und Aufsichtsrecht
    • E. Bankgeheimnis und Bundesverfassung
  • III. Umfang des Bankgeheimnisses
    • A. Geschützte Informationen des Bankgeheimnisses
    • B. Vom Bankgeheimnis geschützte Personen
    • C. Durch das Bankgeheimnis verpflichtete Personen
    • D. Dauer
  • IV. Schranken des Bankgeheimnisses
    • A. Einwilligung und Interessenvorrang
    • B. Gesetzesgrundlage
  • V. Fazit
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