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Kryptowährungen als Kapitaleinlagen

Ein Trend mit Zukunft?

Philippe Frésard
Philippe Frésard
Jan Heller
Jan Heller
Rechtsgebiete:

Gesellschaftsrecht

Zitiervorschlag: Philippe Frésard / Jan Heller, Kryptowährungen als Kapitaleinlagen, in: Jusletter 9. September 2019

In diesem Beitrag behandeln die Autoren die Frage, ob Kryptowährungen im schweizerischen Gesellschaftsrecht als Sacheinlage eingesetzt werden können. Dabei wird jede der anerkannten Sacheinlagefähigkeitsvoraussetzungen (Aktivierbarkeit, Übertragbarkeit, Verfügbarkeit, Verwertbarkeit) einzeln beleuchtet. Abgerundet wird die Abhandlung durch Ausführungen bezüglich der Ausgestaltung des Vertrags sowie dem Verfahrensablauf einer Gründung bzw. Kapitalerhöhung. Die Autoren gelangen schliesslich zum Ergebnis, dass Kryptowährungen in der Regel sacheinlagefähig sind.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Technische Ausführungen
  • 3. Sacheinlage
    • 3.1. Aktivierbarkeit
    • 3.2. Übertragbarkeit
    • 3.3. Verfügbarkeit
    • 3.4. Verwertbarkeit
    • 3.5. Weiteres Kriterium des Nutzens für die Gesellschaft?
    • 3.6. Ergebnis
  • 4. Sachübernahme
  • 5. Ausgleich der Wertdifferenz
  • 6. Ausgestaltung des Vertrags
  • 7. Ablauf des Gründungs- oder Kapitalerhöhungsverfahrens
  • 8. Fazit
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