Die Hochschulautonomie
verfassungs-, organisations- und prozessrechtliche Perspektiven
Dass die Gemeinden in der Schweiz Autonomie besitzen und diese Autonomie auch einklagen können, ist hinlänglich bekannt. Weniger bekannt ist, dass dies für die schweizerischen Hochschulen ebenfalls gilt. Wie das Bundesgericht in einem Urteil aus dem Jahr 2014 (eher beiläufig) erwogen hat, verfügen die Hochschulen aufgrund von Art. 63a Abs. 3 BV nämlich über verfassungsrechtlich geschützte Autonomie. – Der vorliegende Beitrag stellt den Versuch einer ersten Annäherung an dieses neue (bundes-)verfassungsmässige Recht dar und analysiert ferner dessen organisations- und prozessrechtliche Implikationen.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Die Hochschulautonomie aus verfassungsrechtlicher Sicht
- A. Das Grundrecht auf Wissenschaftsfreiheit gemäss Art. 20 BV
- B. Das Gebot der Rücksichtnahme gemäss Art. 63a Abs. 3 Satz 2 BV
- a. Normgehalt im Allgemeinen
- b. Anrufbarkeit
- c. Trägerschaft und Schutzbereich
- 3. Die Hochschulautonomie aus organisationsrechtlicher Sicht
- A. Ausgangslage
- B. Ausgewählte Einzelfragen
- 4. Die Hochschulautonomie aus prozessrechtlicher Sicht
- A. Zur Rechtsmittellegitimation dezentralisierter Verwaltungsträger im Allgemeinen
- B. Zur Rechtsmittellegitimation der Hochschulen im Besonderen
- 5. Ausblick
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