Kommentar zum Urteil der 1. Zivilkammer des Bundesgerichts vom 12. Mai 2000 betreffend Auflösung einer AG aus wichtigem Grund (OR 736 Abs. 1 Ziff. 4)
Auflösungsfall ohne vorgängige Häufung weniger weit gehender Rechtsbehelfe, doch wegen dauernder Verlustsituation ohne Aussicht auf Wiedererreichen der Gewinnsituation. – Vom Autor wird insbesondere die präjudizielle Bedeutung des Falles diskutiert. Das Urteil des Bundesgerichts ist als Anhang zum Kommentar wiedergegeben.
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