Rückfälliger Blaufahrer
Vor kurzer Zeit hatte der bundesgerichtliche Kassationshof in Strafsachen entschieden, dass bereits eine erstmalige Blaufahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von mehr als 2,5 Promille eine Begutachtung der Fahreignung zwingend gebietet. Dasselbe gilt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts auch für einen deutlich niedrigeren Promillewert, sofern es innert relativ kurzer Zeit zu einer zweiten Blaufahrt kommt.
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