Jusletter

Links zu fremden Websites

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Zitiervorschlag: Jurius, Links zu fremden Websites, in: Jusletter 12. März 2001
Wer auf seiner Website einen Link zu einer fremden Website setzt, will und veranlasst demnach gemäss einem neuen österreichischen Urteil zurechenbar, dass der Internet-Nutzer von seiner Seite auch auf den Inhalt der über den Link erreichbaren fremden Seite zugreifen kann. Er vermittelt also den Zugriff auf die fremde Seite und trägt - gleichsam als Gehilfe des Verfügungsberechtigten der verwiesenen fremden Seite - zu deren Sichtbarmachung bei.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.