Zahlungsabwicklung mit EC-Direct-Karten fällt nicht unter Bankengesetz
Die Zahlungsabwicklung mittels EC-Direct-Karten ist keine dem Bankengesetz unterstellte, bewilligungspflichtige Tätigkeit, weshalb sie auch nicht von der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) überwacht wird. Bei allfälligen Vertragsverletzungen könnten die Kunden ihre Ansprüche in einem Zivilprozess direkt durchsetzen. Dies geht aus einer letzte Woche veröffentlichten Stellungnahme des Bundesrates zu einem Postulat hervor.
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