Aufgehobene Polizeibusse
Anspruch auf öffentliche Verhandlung
Das Bundesgericht hat eine Polizeibusse in Höhe von 500 Franken aufgehoben, zu der ein Taxihalter in Chur verurteilt worden war, weil er die städtische Taxiverordnung verletzt hatte. Anstoss genommen hat das höchste Gericht der Schweiz am Umstand, dass das Verwaltungsgericht des Kantons Graubünden die vom Churer Stadtrat verhängte Busse bestätigt hatte, ohne eine öffentliche Verhandlung durchzuführen, wie dies die Europäische Menschenrechtskonvention vorsieht (Art. 6).
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