Bestätigter Schuldspruch im Fall des Chirurgen Glinz
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des in Zürich tätigen Chirurgen Werner Glinz wegen Schändung und sexueller Handlungen mit Anstaltspfleglingen bestätigt (Art. 189 Abs. 2 Strafgesetzbuch, alte Fassung; und Art. 192 Abs. 1 Strafgesetzbuch, geltende Fassung). Nachdem der Arzt zunächst in sechs Fällen angeklagt war, hatte ihn das Zürcher Obergericht schliesslich wegen zweier Vorfälle bei der Untersuchung von Patientinnen zu fünf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt (NZZ vom 2. 9. 01). Die beiden dagegen eingereichten Beschwerden hat das Bundesgericht am 17. August einstimmig abgewiesen.
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