Nachtflüge verstossen gegen Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat letzte Woche entschieden, dass der nächtliche Fluglärm am Londoner Flughafen Heathrow die Menschenrechte der Anwohner verletzt. Das Gericht stellte fest, dass Artikel 8 und 13 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt wurden.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare