Jusletter

Keine Heirat für Stiefvater und Stieftochter

Erfolgloses Rütteln am gesetzlichen Eheverbot

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Familienrecht. Eherecht
  • Zitiervorschlag: fel., Keine Heirat für Stiefvater und Stieftochter, in: Jusletter 10. Dezember 2001
Ein Mann darf seine Stieftochter, mit der er zwei Kinder hat, nicht heiraten. Das gesetzliche Eheverbot zwischen Stiefeltern und Stiefkindern bleibt bestehen. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, die entsprechende Vorschrift im Zivilgesetzbuch wegen Verstosses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ausser Kraft zu setzen.

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