Keine Heirat für Stiefvater und Stieftochter
Erfolgloses Rütteln am gesetzlichen Eheverbot
Ein Mann darf seine Stieftochter, mit der er zwei Kinder hat, nicht heiraten. Das gesetzliche Eheverbot zwischen Stiefeltern und Stiefkindern bleibt bestehen. Das Bundesgericht hat es abgelehnt, die entsprechende Vorschrift im Zivilgesetzbuch wegen Verstosses gegen die Europäische Menschenrechtskonvention ausser Kraft zu setzen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare