Rega-Flug auf Kosten der IV
Die Invalidenversicherung muss laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) für die Kosten aufkommen, die der Rücktransport eines Neugeborenen im Ambulanzjet der Rega verursacht hatte. Dieses war als Tochter eines in Mittelasien tätigen Entwicklungshelfers in der 32. Schwangerschaftswoche mit einem Geburtsgewicht von 1610 Gramm zur Welt gekommen. Wegen eines nach der Geburt aufgetretenen Atemnotsyndroms erhielt das Kind in einem Spital in Taschkent wohl Sauerstoff, doch konnte gegen die aufkommende Hypoglykämie (Verminderung des Blutzuckers) offenbar nichts unternommen werden. In der Folge wurde das Baby von der Schweizerischen Rettungsflugwacht (Rega) in die Schweiz zurückgeflogen und bereits während des Flugs notfallmässig durch ein fachärztliches Team betreut.
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