Unbedingte Freiheitsstrafen
«Summarische Nichtigkeitsbeschwerde»
Das Bundesgericht erläutert, wie nach dem neuen Verfahrensrecht vorzugehen ist, wenn jemand eine unbedingt ausgefällte Freiheitsstrafe anficht und deren Vollzug bis zum endgültigen Verdikt aus Lausanne aussetzen lassen will. In Frage kommt dies selbstverständlich nur, wenn nicht bereits vor oder unmittelbar nach der Verurteilung wegen Fluchtgefahr Sicherheitshaft angeordnet worden ist.
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