Verfassungswidriges Plakatmonopol
Änderung der Rechtsprechung zur Wirtschaftsfreiheit
Ein Plakatmonopol zugunsten des Gemeinwesens, das sich auch auf Reklameflächen auf privaten Grundstücken erstreckt, verträgt sich laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht mit dem Verfassungsrecht der Wirtschaftsfreiheit (Art. 27 Bundesverfassung). Weiterhin zulässig bleibt dagegen ein Monopol für Plakatreklamen auf öffentlichem Grund. Mit dem Entscheid wird eine auf das Jahr 1974 zurückgehende Praxis aufgegeben, wonach auch ein auf private Grundstücke ausgedehntes Plakatmonopol zulässig gewesen war (BGE 100 Ia 445).
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